Law-Domain- endlich die richtige Webadresse für Anwälte

Rechtsanwälte haben nun auch Ihre ganz eigene Domainendung

Law, diesen Begriff kennt natürlich jeder und wenn man ine Kanzlei besitzt, ist diese Endung recht gut, vor allem, wenn man schon einen Kanzleinamen mit dieser Bezeichnung sein Eigen nennt. Denn dann bringt einem diese Internetendung natürlich wesentlich mehr.

Gerade Anwaltskanzleien, die LAW in ihrem Kanzleinamen führen, was man tut, wenn man auch eine Auslandskanzlei führt. Mit einer Auslandskanzlei, kann man natürlich mehr Klienten für sich erreichen und hat somit auch einen besseren Verdienst. Und wenn man schon international tätig ist, sollte man auch etwas tun, um auf sich aufmerksam zu machen. Mit .law ist dies nun ein Kinderspiel, weiß man doch um die Suchmaschinen und die Vorzüge einer bestimmten Endung. Sehr interessant an der neuen Webdomainendung ist der Fakt, dass hier auch spanische, französische und deutsche Umlaut erlaubt sind, was natürlich dafür sorgt, dass man den Kanzleinamen nun sehr oft auch richtig ausschreiben kann. Übrigens können auch die spanischen oder die im spanischen Sprachraum tätigen Anwälte eine neue Topleveldomain für sich nutzen, das wäre dann .abogado.

Natürlich bekommt nicht einfach jeder die Endung, man muss auf jeden Fall nachweisen können, dass man einen Status als Rechtsanwalt hat. Aber dies ist nur eine Kleinigkeit und schon kann man seine Klienten auf ganz besondere Weise ansprechen und dafür sorgen, dass die Klienten sich die Webadresse leichter merken können. Und natürlich, dass die Suchmaschinen die eigene Webadresse bevorzugt behandeln. Man muss sich bei so manchem Namen aber beeilen, denn Müller, Schmidt, Bauer und mehr, sind gängige Namen und könnten schnell vergriffen sein, wenn es um die neuen Topdomains geht. Und es wäre immer besser, wenn man passend zu seinem Namen auch wirklich eine perfekte Adresse aufweisen kann. Natürlich kann man die neue Domain umleiten, damit man auch die .de oder .com und andere Adressen, nicht umsonst führt. Man könnte aber auch beide Webadressen gezielt für sich einsetzen. Die deutsche Internetanwaltdomain für deutsche Klienten und die .law natürlich in der englischen Sprache für die ausländischen Klienten. So kann man noch ein wenig besser agieren.

Wie man sieht, hat man sehr viele Vorteile durch einen Wechsel oder aber durch die Nutzung verschiedener Kanzleidomains. Man kann mehr Klienten von seinem guten Dienst überzeugen und für sich gewinnen. Man kann sich dadurch so manche Werbung für die Kanzlei ersparen!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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