Domain-Parking: Einführung & Grundlagen

Domain-Parking hat viele Vorteile. Eine eigene Domain besitzt mittlerweile fast jeder. Doch nur die wenigsten Domain-Besitzer wissen, dass Sie mit ihrer Domain schnell ein wenig (oder auch mehr) Geld verdienen können: und zwar durch Domain-Parking!

Was versteht man unter Domain-Parking?

Stellen Sie sich vor, Sie registrieren eine Domain. Tippen Sie nun Ihre neue Errungenschaft in einen Browser ein, erhalten Sie eine Fehlermeldung oder eine leere Seite. Wäre es nicht günstiger, die Domain ohne großen Aufwand mit Inhalten (Werbelinks) zu füllen, die Ihnen Geld einbringen, sobald ein Besucher darauf klickt? Genau dies nennt man Domain-Parking. Beim Domain-Parking wird vollautomatisch Werbung (determiniert durch frei wählbare Keywords) auf Ihrer Domain eingeblendet.

Ein weiterer Vorteil für Domainhändler bei den meisten Domain-Parking-Anbietern: ein kleiner Hinweis, dass die Domain zum Verkauf steht, wird ebenfalls angezeigt.

So können Sie theoretisch doppelt Geld verdienen: einmal durch die Werbeanzeigen des Domain-Parking und durch den Verkauf Ihrer Domain>, falls sich ein Käufer dazu findet. Die Domain wird natürlich umso attraktiver für potenzielle Kaufinteressenten, umso mehr Umsatz sie im Domain-Parking erwirtschaftet. Selbstverständlich dürfen Sie jedoch nicht selbst auf die eingeblendeten Werbelinks klicken - dies verbieten die AGBs der Domain-Parking-Anbieter. Bei Regelverstößen droht Ihnen der Auschluss vom Domain-Parking-Programm des jeweiligen Anbieters. Eine IP- und Cookie-Sperre verhindert außerdem Manipulationen am Parking-Umsatz.

Wieviel kann ich verdienen beim Domain-Parking?

Erwarten Sie keine Wunder - reich werden Sie durch Domain-Parking bestimmt nicht. Bei der Großzahl der Domains reicht es gerade, die Registrierungsgebühren wieder einzufahren. Bei Domains, die keine History haben (also nicht von anderen Seiten verlinkt sind) und keine Type-Ins aufweisen, werden Sie vielleicht sogar gar nichts verdienen. Aber lassen Sie sich jetzt nicht den Mut nehmen: bei Domains, die sehr viele Besucher aufweisen, können Sie auch mehrere hundert Euro verdienen - nur durch Domain-Parking! Dies sind natürlich Ausnahmen, wobei ein komplettes Portfolio mit vielen Domains sehr viel Geld nur durch Werbung generieren kann.

Und welchen Domain-Parking-Anbieter soll ich wählen?

Dies ist gar nicht so einfach. Manche sind sehr einsteigerfreundlich, manche nur für Profis geeignet. Es hängt auch immer von der Art der Besucher ab (Länder, Adult Traffic usw.). Hier hilft nur optimieren (= das Anpassen der Keywords bzw. Landing Pages), beobachten und weiter optimieren. Allgemein können wir Ihnen hier keine klaren Regeln anbieten - die gibt es beim Domain-Parking einfach nicht. Zuviele Faktoren spielen eine Rolle und sind immer stark auf die jeweilige Domain bezogen. Trotzdem noch ein Tipp: experimentieren Sie! Falls es bei einem Domain-Parking-Anbieter nicht wirklich klappt, wechseln Sie. Dies kann erhebliche Verdienstunterschiede für Sie bringen! Und kostenlos sind die Domain-Parking-Anbieter alle (Sie haben also nichts zu verlieren).

Da das Domain-Parking mittlerweile sehr erfolgreich geworden ist, gibt es dementsprechend viele Anbieter auf dem Markt - und wöchentlich kommen neue hinzu. Die größten und wichtigsten Domain-Parking-Anbieter, die den Domain-Markt dominieren, sind:

Die Anmeldungen sind wie bereits gesagt natürlich alle kostenlos. Um Ihnen die Entscheidung ein wenig zu vereinfachen, haben wir eine komplette Liste dieser Domain-Parking-Anbieter noch einmal zusammengestellt, u.a. mit einer Leistungsübersicht, unseren Erfahrungen, Aushzahlungsuntergrenzen und Besonderheiten der jeweiligen Anbieter.

Einrichtung des Domain-Parking sowie Tipps und Tricks

Vor allem für nicht versierte Internetnutzer stellt die Einrichtung des Domain-Parking für die eigene Domain oder sogar die eigenen Domains ein echtes Problem dar. Dies muss jedoch nicht sein, denn die Einrichtung ist mit ein paar einfachen Handgriffen erledigt. In unserer Schritt-für-Schritt Anleitung erklären wir Ihnen die Einrichtung, von der "Erstellung" der Parking-Seite (Landing-Page genannt) bis hin zur Umstellung der Nameserver. Fünf kleine Schritte und fünf Minuten Zeit sind dafür nötig - dann kann es schon losgehen.

Markenrecht - der Risikofaktor beim Domain-Parking

Wie wir bereits festgestellt haben, bietet das Domain-Parking sehr viele Vorteile. Dennoch gilt, wie überall im Domain Business, auch beim Parken Ihrer Domain das Markenrecht. Generell ist das Markenrecht nur bei einem gewerblichen Handeln anwendbar. Doch leider liegt hier die Schwelle zur Bejahung einer gewerblichen Absicht sehr niedrig. Auf privaten Seiten reicht mittlerweile schon ein einziger Werbebanner aus – schon greift das Markenrecht. Beim Domain-Parking ist dieser Tatbestand natürlich sehr schnell erfüllt: auf der Landing-Page werden werbliche Links eingeblendet. Diese führen auf gewerbliche Internetseiten. Da Sie für jeden Klick eine Vergütung erhalten, bejaht unser Rechtssystem hier eindeutig ein gewerbliches Handeln. Somit sehen Sie sich auch beim Parken Ihrer Domain bzw. Domains dem Markenrecht und somit der Gefahr von Abmahnungen und kostspieligen Unterlassungserklärungen ausgesetzt.

Daraus lässt sich ein erstes wichtiges Fazit ziehen: bei Domains, die markenrechtlich nicht als unbedenklich eingestuft werden können, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie diese ins Domain-Parking schicken. Unsere Empfehlung lautet: überprüfen Sie die Markenrechte sehr genau (am Besten durch einen spezialisierten Anwalt) und stellen Sie die Domain erst nach bestätigter Unbedenklichkeit in ein Domain-Parking-Programm ein. Dies gilt natürlich nicht für vollkommen generische und offensichtlich unbedenkliche Domain-Namen. Diese können Sie grundsätzlich ohne Probleme parken.

Allerdings liegt hier die Betonung leider auf dem Wort „grundsätzlich“. Es gab auch schon Verhandlungen, weil Wettbewerber einen Domain-Parking-Anbieter aufgrund der eingeblendeten Werbelinks verklagt hatte. Der Parking-Anbieter haftete in diesem Fall als Störer (OLG Hamburg, Urteil vom 14.07.2004, Az. 5 U 160/03). Doch wenn der Anbieter eines Domain-Parking-Programmes nicht haftbar ist, haftet grundsätzlich der Inhaber eines Domain-Namen. Natürlich muss die Rechtslage in jedem Fall neu geprüft werden, zumal diese Klagen i.d.R. Ausnahmen darstellen.

Insgesamt sollten Sie sich also nicht entmutigen lassen: Domain-Parking ist eine sinnvolle und gute Verdienstmöglichkeit. Dennoch sollte Ihnen immer bewusst sein, dass auch das Domain-Parking (insbesondere bei Markenrechtsverletzungen) einen Risikofaktor beinhaltet - wie das gesamte Domain Business. Sichern Sie sich also so gut wie möglich ab und vermeiden Sie es, bedenkliche Domains zu parken.

Das Impressum beim Domain-Parking

Generell gilt in Deutschland für eine gewerbliche Seite eine Impressumspflicht. Darunter fallen auch geparkte Domains mit Werbelinks. Dennoch sieht man solch ein Impressum sehr selten auf Domain-Namen, die an einem Domain-Parking-Programm teilnehmen. Häufig liegt das daran, dass der Parking-Anbieter die Option eines Impressums nicht anbietet oder nur auf besonderen Wunsch einen zusätzlichen Impressumslink auf der geparkten Seite anbietet. Die Notwendigkeit ist unter Domainhändlern häufig umstritten, wie empfehlen Ihnen, solch ein Impressum einzurichten. Somit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Für das Impressum einer geparkten Seite gelten die gleichen Richtlinien, wie für jedes andere Impressum auch. Nach dem §6 TDG (bzw. §5 TMG) gehören dazu unbedingt:

  • Name und Anschrift (Vor- und Nachname, bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte sowie eine ladungsfähige Adresse)
  • Angaben zur Kontaktaufnahme (mindestens Telefonnummer, zusätzliche besser noch eMail-Adresse oder Faxnummer)
  • eventuell Angabe des Handelsregisters etc. (falls zutreffend)
  • Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a UStG (falls zutreffend, keine Angabe der Steuernummer!)

Ansonsten sollten im Impressum keine weiteren Angaben, Werbung, Bilder o.ä. auftauchen.