Eine Sex Domain sorgt für Ärger

Domains können viel Ärger bereiten- so auch www.sex.info

Diese Internetdomain sicherte sich Sara R und wollte sie dann Ende 2014 wieder verkaufen. Norbert Z. hat sich für das Angebot interessiert und nun gibt es einen interessanten Rechtsstreit!

Norbert Z. hat sich für diese Seite interessiert, die 1000 Euro kosten sollte. Dies wollte Sara R angeblich für die Übertragung des Nutzungsrechts haben und so kam am 20.11.2014 das Geschäft zustande. Aber Sara R. hat nur drei Tage später entdeckt, dass sie viel weniger Geld erhalten hatte. Sie wollte die Domainadresse für 100.000 Euro abtreten und nicht nur für 1000 Euro. Sara handelte sofort und schrieb die Plattform sedo.com an, denn dort muss der Fehler unterlaufen sein. Sara R bestand auf die Stornierung und schickte die 1000 Euro an Norbert Z. zurück.

Norbert Z. aber wieder bestand natürlich darauf, dass ein Geschäft zustande kam und wollte seine neue Userdomain behalten. Er verlangt in einem zivilrechtlichen Antrag die Rechte an dieser Adresse, wenn er die nochmalige Überweisung der 1000 Euro durchführt. Sara möchte darauf nicht eingehen, denn immerhin muss dem Käufer doch klar gewesen sein, dass es sich nicht um ein massives Schnäppchen handeln konnte, sondern um einen fatalen Irrtum. Wahrscheinlich hat sich der Sohn von Sara R bei der Kommastellung vertan oder aber Sedo hat diesen großen Fehler verschuldet. Bis jetzt hat das Gericht noch nicht geurteilt und man darf gespannt sein, wie das Urteil dann lauten wird. Bisher gab es einen Beschluss des Richters, in dem vermerkt ist, dass es allgemein bekannt ist, dass Internetnutzerdomains mit dem Sex im Titel einen hohen Marktwert aufweisen. Auch sei dies natürlich gerichtsbekannt. Der Richter selbst hält die Summe von 100.000 Euro für anständig, aber noch will er den Fall nicht beenden. Da der Streitwert der besonderen Sexdomain über 5000 Euro liegt, ist verständlich, dass sich das Landgericht erst einmal mit dem Fall beschäftigen muss und Sara R. muss abwarten, was dabei wirklich heraus kommen wird!

Dies ist nicht der einzige Fall, von besonderen Internetadressen, die von einem Gericht beurteilt werden müssen. Immer wieder passieren beim Kauf und Verkauf Fehler und jeder Mensch möchte natürlich zu seinem Recht kommen. Ob man nun ein Schnäppchen gemacht hat, was keines ist. Ob eine Markendomain verwendet wird und das zu Unrecht, ob es um Käufer geht, die sich skurile Adressen gesichert haben, die sie dann später teuer an Firmen verkaufen möchten. Sara R. ist keine Ausnahme, aber der Fall ist doch interessant.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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