Die .ua Domains gibt es nur mit Marke

Wie aber geht dies genau vor sich?

Alle kennen sie und alle lieben sie: Die Top-Level-Domains. Es gibt mittlerweile sehr viele verschiedene davon, aber hat man sich erst einmal für eine entschieden, will man diese auch haben. Meist aus dem Grund, dass diese für das eigene Business am hilfreichsten ist. Wie genau verhält es sich mit den .ua Domains, dies es nur mit Marke gibt?

 

Die Frage kommt recht oft auf und ist im Grunde leicht zu beantworten. Man kann es sich sehr leicht machen und die Registrierung einer Subdomain com.ua für sich nutzen. Hier gibt es in Sachen Registrierung keinerlei Einschränkungen. Sprich, jeder kann eine solche Domain auf seinen Namen registrieren. Dies klingt erst einmal gut, aber was tun, wenn der Wunschname dann schon weg ist? Dann bleibt leider nicht viel übrig. Entweder denkt man sich einen anderen Wunschnamen aus oder man geht einen anderen Weg und entscheidet sich für die Registrierung unter .ua. Dies aber kann manchmal zu Schwierigkeiten führen. Denn zwar ist die Domain dann wesentlich kürzer, was ein immenser Vorteil ist, aber man muss eine Marke vorweisen können, um die Domain zu registrieren.

Die .ua Wunschdomain gibt es, sofern man eine ukrainische oder internationale Handelsmarke vorweisen kann, die selbstverständlich auch noch gültig sein muss. Wenn beides nicht gegeben ist, kann man die Marke noch registrieren lassen. Aber leider gibt es hier auch eine schlechte Nachricht. Denn wer in der Ukraine eine Marke registrieren lassen möchte, kann bis zu zwei Jahren warten. Wer eine internationale Marke möchte, kann ein Patentanwalt diese Aufgabe übernehmen. Er kann die Marke eintragen lassen und zwar mit einer Gültigkeit in der Ukraine. Somit wäre das Problem direkt gelöst.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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