.asia – Regeln für Sunrise-Period veröffentlicht

DotAsia, Verwalterin der neuen Top Level Domain .asia, hat die ersten offiziellen Details zur geplanten Sunrise Period veröffentlicht. Mit dem Start der neuen Domain-Endung ist nach unbestätigten Meldungen im Herbst 2007 zu rechnen.

Eine eigene Top Level Domain für den gesamten asiatisch-pazifischen Raum, mit diesem ehrgeizigen Ziel will .asia dem riesigen Erfolg der Europa-Domain .eu (dotEU) nacheifern. Im Gegensatz zu .eu steht .asia jedoch grundsätzlich fast jedermann zur Registrierung offen. Möglich macht dies eine extrem grosszügige Definition des Kreises an Registrierungsberechtigten. Wie DotAsia nunmehr bestätigt, genügt es, wenn ein für die Domain benannter Kontakt aus der .asia-Community stammt. Mit anderen Worten: um eine .asia-Domain erhalten zu können, muss entweder der Domain-Inhaber, der admin-c, der tech-c (also üblicherweise der Registrar) oder der so genannte billing-c (im Regelfall ebenso der Provider) in einem der insgesamt 73 assoziierten Länder seinen Sitz haben. Hierzu zählen Länder wie Japan, China, Thailand und Korea auch Australien, Zypern, Neuseeland, Saudi-Arabien und die Türkei. Über Treuhandmodelle dürfte sich .asia so rasch zur grenzenlosen Domain entwickeln.

Auch die zur Sunrise Period bereits durchgesickerten Details finden Bestätigung von DotAsia. Demnach verläuft die Einführung in drei Hauptphasen: Sunrise 1 ist für Regierungen gedacht, die ihre Domains bevorzugt anmelden dürfen. Dem geht jedoch eine Vorphase voraus, innerhalb derer die Regierungen aus der Asia-/Australia-/Pazifikregion eingeladen sind, Vorschläge für eine Liste reservierter Domains zu machen; diese können dann später von der Regierung „aktiviert“ werden. In Phase Sunrise 2 kommen dann die Inhaber eingetragener Marken zum Zug, wobei sich die Phase in drei verschiedene Unterphasen einteilt: in Phase 2a („früher-Vogel-Phase“) haben Marken mit Antragstellung vor dem 16. März 2004 und Eintragung vor dem Start von Phase 2 das erste Zugriffsrecht. In Phase 2b folgen dann alle Markenrechte mit Antragstellung und Eintragung vor dem 6. Dezember 2006. Dem folgt Phase 2c, innerhalb derer die markenrechtlich geschützten Begriffe in Kombination mit Begriffen aus dem Bereich der Klasse, für die die Marke Schutz geniesst, angemeldet werden dürfen, sofern diese Domain in einer der beiden vorangegangenen Phasen angemeldet worden ist. Gibt es in Phase 2 mehr als eine Anmeldung für eine Domain, soll diese in geschlossenen Auktionen vergeben werden. In Phase 3 können dann schließlich eingetragene Unternehmen und Organisationen ihren Begriff bevorrechtigt anmelden, noch bevor die allgemeine Landrush-Phase beginnt.

Der Startschuss für Phase 1 soll nach derzeitigem Stand Mitte 2007 fallen, so dass Phase 2 – die eigentliche Sunrise Period – im Dezember folgen könnte. Mit der Bekanntgabe konkreter Daten wird in naher Zukunft gerechnet. Verbindliche Vorbestellungen sind derzeit noch nicht möglich.

Weitere Informationen unter:
http://www.domain-recht.de
und http://www.united-domains.de

Quelle: Domain-Newsletter #358 von domain-recht.de

Die Kommentfunktion ist nicht aktiviert.

Weitere Beiträge zum Thema: