Google- Abstrafung für Domain Betreiber

Vor einem knappen Monat gab Google bekannt, dass manuelle Maßnahmen gegen Verstöße der Webmaster Richtlinien erfolgen.

Die Webmaster-Richtlinien werden Vorgehensweisen definiert, die Google nicht duldet. Hinsichtlich der Regeln werden in Abständen Maßnahmen durchgeführt. Dies bedeutet, dass Google sich an die betroffenen Internet Domain Betreiber wendet und auf Maßnahmen hinweist. Am 17. August wies Google auf manuelle Maßnahmen hin, wegen Link-Kauf und Link-Verkauf. Schon am 18. August gab Google bekannt, dass Maßnahmen gegen ein europäisches und ein deutsches Linknetzwerk verhängt wurden.

Wichtig für alle User ist der Unterschied zwischen algorithmisch bedingten Veränderungen und manuellen Maßnahmen. Die algorithmisch bedingten Veränderungen stellen keine Abstrafung dar, es finden Zugriffsveränderungen durch abgeänderte Bewertungskriterien statt. Die manuellen Maßnahmen sind tatsächliche Abstrafungen durch Google. Der Domain Besitzer kann aber in dem Fall einen Reconsideration Request stellen und Google über die Beseitigung der Verstöße informieren. Dies tut man, um die Maßnahmen wieder aufzulösen!

Google verwendet einige Indikatoren um unnatürlich eingehende Links zu benennen. Wenn Verstöße gegen die Webmaster-Richtlinien vorliegen, bekommt der Web-Domain-Betreiber diese Nachricht. Viele Webmaster beschreiben den Inhalt der Internet-Domain immer mit verschiedenen Worten. Aber bei Webmastern mit einer gezielten Optimierung, werden Webseiteninhalte so signifikant, dass Domain-Maßnahmen eingeleitet werden.

Wer von diesen Maßnahmen betroffen ist, muss sich das Linkprofil der eigenen Web Domain genauer anschauen. Kostenpflichtige Seo-Tools helfen dabei, die aufgebauten Links genauer zu analysieren. So lassen sich die Fragen, wo die Links platziert sind, ob ein Link natürlich entstanden ist, ob ein Link im Kontext Sinn macht und ob der Linktext einen kommerziellen Fokus hat, beantworten. Ebenso auch die Fragen, ob der Link zu Einstiegen führt oder ob man den Link auch haben würde, wenn er keinen Einfluss auf das Ranking hat. So kann jeder Domain-Nutzer auch unnatürliche Links entfernen lassen, durch die Bitte an den Webmaster. Wird dieser nicht tätig, nutzt man das Disavow Tool, welches die Links meldet. Man muss nur vorab die Webseite in den Google Webmaster Tools bestätigen!
Das Disavow Tool bietet an, dass der Nutzer ein .txt Dokument erstellt und dort die unnatürlichen Links meldet. Man kann mehrere und einzelne Links melden und dann wird das Dokument an Google weitergeleitet. Wer vorab mit dem Tool arbeitet, kann Maßnahmen vermeiden!

Handelt es sich um ausgehende Domain-Links, ist die Arbeit etwas schwieriger und man sollte die Liste für verkauften und ausgehenden Links zur Hand nehmen. Ist diese nicht vorhanden, muss man sie erst einmal erstellen. Dazu nutzt man einen Crawler, wie zum Beispiel SEOratioTOOLS. Hat der Nutzer die manipulierten Links abgewandelt, muss er auch den Reconsideration Request stellen, um die Maßnahmen aufheben zu lassen. Am besten fügt man ein Dokument hinzu, welches belegt, dass alle Links abgebaut wurden.

Man sollte immer daran denken, dass Maßnahmen durch Google immer sehr unangenehm sind. Man muss mit hohem Domain-Traffic-Verlust rechnen, von daher ist es sinnvoller, mit einer SEO-Agentur zusammenzuarbeiten, die genau weiß, was zu tun ist, um keine Domain-Maßnahmen von Google über sich ergehen lassen zu müssen!

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