Domain Guide: Markenrecht

Das Markenrecht ist ein sehr wichtiger Aspekt im Domain Business. Wird es missachtet, drohen nicht selten Abmahnungen in bis zu fünfstelliger Höhe! Soweit wollen wir es aber nicht kommen lassen. Viele Anfänger neigen dazu, einfach alles zu registrieren, was Ihnen unter die Augen kommt. Dies ist ein Fehler, den sie unbedingt vermeiden sollten! Es gibt sieben goldene Regeln, die Sie bei jeder Domain Registrierung beachten sollten: Die 7 goldenen Domain-Regeln.

Lesen Sie diese Regeln aufmerksam und verstehen Sie sie! Dies erspart Ihnen unglaublich viel Ärger. Im Folgenden werden wir Sie weiter in die Materie des Markenrechts einführen, damit Sie kostenpflichtige Abmahnungen und Unterlassungserklärungen nie zu Gesicht bekommen.

Anmerkung:
Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die auf dieser Seite publizierten Informationen keine Rechtsberatung darstellen (alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen lediglich als Information). Sie wurden nicht von Rechtsanwälten verfasst oder überprüft und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit. Auch bei Beachtung unserer Erläuterungen oder Befolgen unserer Empfehlungen kann es zu Abmahnungen kommen. Wir liefern alle Informationen ohne Gewähr und weisen Sie darauf hin, dass Sie stets auf eigene Gefahr handeln!

Die Markenrecherche

Wie überprüfen Sie nun, ob eine Domain rechtlich bedenklich ist? Eine umfassende Recherche, die Sie vollkommen absichert, kann meist nur von qualifizierten Rechtsexperten vorgenommen werden. Kostenpflichtige Angebote existieren und können bei wertvollen Domains sinnvoll sein. Sie können aber auch schon selbst einiges leisten und so Abmahnungen fast vollständig ausschließen. Suchen Sie bei den Marken- und Patentämtern nach bereits vorhandenen Marken, die Ihrer Domain ähneln oder sogar entsprechen (in diesem Fall unbedingt die Hände davon lassen!). Lassen Sie bei Ihrer Recherche die TLD weg, sie ist bei der Markensuche irrelevant und laut Gerichtsurteilen kein unterscheidungsfähiges Merkmal.

Deutsche Marken: DPINFO Deutschland

Europäische Marken: OAMI Europa

Internationale Marken: WIPO International

Einen automatisierten Service, der mehrere Ämter gleichzeitig abfragt, finden Sie hier: domainGUARD Markenrecherche.

Finden Sie keine Einträge oder nur Einträge in vollkommen anderen Klassen (ziehen Sie die entsprechenden Formulare der deutschen Markenklassen zu Hilfe), die eine Verwechslung unmöglich machen, ist die Domain weitesgehend rechtlich unbedenklich. Die häufigsten Fragen und Irrtümer wollen wir im Folgenden auch noch klären.

Ein tieferer Einblick ins Markenrecht

Der Markenschutz ist nur bei gewerblichem Handeln anwendbar. Die Schwelle liegt hier allerdings recht niedrig. Ein Werbebanner kann in der Regel ausreichen, um gewerbliches Handeln zu bejahen. Domain-Parking ist somit eindeutig gewerbliches Handeln! Generell kommt es bei einer Markenverletzung auf die Verwechslungsgefahr an:

1. Kennzeichnungskraft (wie stark ist die Marke bekannt, einprägsam oder originell bzw. fantasievoll)

2. Ähnlichkeit der Bezeichnungen (ebenfalls phonetisch, z.B. die Marke "eBay" und eine Domain "ibey")

3. Grad der Waren- oder Branchennähe

Generische Domains (also Dudenwörter oder Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs) sind in der Regel nicht schutzwürdig. Bei herausragender Bekanntheit (oder wenn die meisten Menschen sofort das Unternehmen damit assoziieren) gilt trotzdem der Markenschutz. Als Beispiel möchten wir Ihnen hier u.a. "Mars", "Spiegel" oder "Bild" anführen. Durch internationale Übereinkommen gelten Markenrechte auch international.

Was für Marken existieren? Man unterscheidet drei Arten von Marken:

1. Wortmarke (z.B. "Google")

2. Bildmarke (z.B. die springende Raubkatze von "Puma")

3. Wort-Bild-Marke (z.B. das "Bayer-Kreuz", wobei "Bayer" geschrieben und das Ganze von einem Kreis umrahmt wird)

Für Domains machen nur Wortmarken und Wort-/Bildmarken einen Sinn, da eine reine Grafik nie ein Domain-Name sein kann.

Die häufigsten Irrtümer im Markenrecht

Abschließend möchten wir Ihnen noch ein paar typische Irrtümer im Bereich des Markenschutzes präsentieren:

Domain Markenrecht

Rechtliche Aspekte beim aktiven Marketing

Wie Sie bereits gelernt haben, ist es rechtlich höchstbedenklich, Ihre Domains in Massenmails an verschiedene Unternehmen zu bewerben. Eine einzige eMail genügt, um eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten. Der Gesetzgeber fordert eine geschäftliche Beziehung oder zumindest einen vorhandenen geschäftlichen Erstkontakt. Schicken Sie ohne diese Voraussetzungen eine eMail mit einem Verkaufsangebot, kann dies als unerwünschte Werbung und somit Spam gewertet werden.

Drei Möglichkeiten zur Vermeidung des Risikos einer Abmahnung haben Sie:

1. schicken Sie Ihr Verkaufsangebot per Brief. Ein seriöser Brief kann sehr förderlich sein, kostet jedoch Porto und stellt einen erheblichen Mehraufwand dar.

2. offerieren Sie Ihre Domain(s) per Telefon. Ziehen Sie dies aber nur als ersten Schritt der Verhandlungen in Betracht.

3. schreiben Sie eine höfliche eMail an ein Unternehmen mit der Anfrage, wer der Ansprechpartner für Domains ist. Fragen Sie nach seinen Kontaktdaten. Wird Ihnen geantwortet, können Sie gezielt diesen Mitarbeiter Ihre Domain(s) anbieten. Der Vorteil: die gesetzlich geforderte Geschäftsbeziehung besteht bereits, Ihr Angebot wird nicht als Spam gewertet und Sie sind vor Abmahnungen weitesgehend geschützt. Antwortet das Unternehmen nicht auf Ihre Anfrage, wäre ein Verkauf sowieso sehr unwahrscheinlich gewesen. Hinterlassen Sie in Ihrer eMail auch unbedingt Ihre kompletten Kontaktdaten: u.U. setzt sich der Mitarbeiter von sich heraus mit Ihnen in Verbindung - eine Abmahngefahr ist dann ausgeschlossen und Interesse offenkundig vorhanden.

Bleiben Sie bei all Ihren Bemühungen stets ausgesprochen höflich und wirken Sie seriös - Sie möchten etwas von dem Unternehmen, nicht umgekehrt.

Ist bei aller Vorsicht doch mal etwas schiefgegangen, ziehen Sie unbedingt anwaltlichen Rat zur Hilfe. Eine Datenbank mit bekannten und seriösen Anwaltskanzleien, die sich auf das Internetrecht spezialisiert haben, finden Sie hier: Domain-Anwalt Kanzleisuche.





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