Wie sieht die Rechtslage beim Domainstreaming aus?

Große Frage und deren Antwort

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob es wohl legal ist, Filme über eine Domain zu schauen. Manche Leute sind der Meinung, dass man dies nicht darf. Andere sind sich sicher, dass nur der Betreiber bestraft werden kann. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar ersichtlich. Wer Streamingportale nutzt, um dort urheberrechtlich geschützte Filme zu sehen, der macht sich strafbar.

 

Man kann es drehen und wenden, wie man möchte. Illegal kann nicht legal werden oder sein. Natürlich gibt es viele Plattformen für urheberrechtlich geschützte Filmen und Serien. Sich dort umzuschauen ist noch nicht strafbar. Aber lädt man sich die Filme herunter, ist dies eine andere Sache. Nicht umsonst ist die Rede von urheberrechtlich geschützten Filmen. Nun sagen manche solcher Domainbesucher, man lädt den Film ha nicht herunter. Es handelt sich nur um eine temporär abspielbare Datei. Es ist keine klare Kopie! Die EU Kommission und ihr derzeitig neuer Beschluss, sehn dies anders. Wer sich urheberrechtlich geschütztes Material herunterlädt, macht sich klar strafbar. Dazu gehören Kinofilme, Musiktitel, Serien, Dokumentationen und andere Filme. Somit müssen sich die Besucher von Domain-Streamingportalen den Gesetzen stellen und mit den Konsequenzen rechnen.

Sobald die Strafverfolgungsbehörden an die IP Adresse der Webdomainuser gelangen, ist der illegale Download nachgewiesen. Anbieter wie kinox.to löschen nach maximal 7 Tagen die Userdaten. Dies bedeutet aber nicht, dass die Strafverfolgung nicht möglich ist. Denn die Strafverfolgungsbehörden arbeiten aktiv daran, eine Beschlagnahme der Server durchzuführen, was die Streamingportale anbelnagt. Durch die neue EU Rechtsprechung kann nämlich auf diese Vorgehensweise auch verzichtet werden, da generell das Streaming illegal ist. Somit müssen keine aufwändigen Nachweise durch die Behörden mehr erfolgen. Sobald ein Nutzungsnachweis gegeben ist, muss man mit einer hohen Abmahnung rechnen. Diese kann extrem teuer werden, auch wenn bisher vielleicht nur ein einziges Lied gestreamt wurde oder nur ein Film.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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