Weiter Streit um Otto

Der Streit um Otto geht weiter

Der Versandhändler und die Schweizer Discountkette Otto´s streiten schon seit längerer Zeit um die entsprechende Domain. 2018 hatte der Discounter gegen die Otto Group geklagt. Es ging um die Domainnutzung in der Schweiz. Verlangt wurde das Verbot der Nutzung der Domainendung .ch. Otto´s jedoch verlor und musste die Prozesskosten übernehmen. Allerdings soll es das noch nicht gewesen sein.

 

Die nächste Instanz wurde gewählt und dies ist das Bundesgericht. Dieses hat die Revision verwiesen. Das Kantonsgericht Luzern ist wieder zuständig. Jedoch wurde von dem Bundesgericht festgelegt, dass die Vorinstanz falsch war. Die Verwechslungsgefahr sollte damals nicht korrekt überprüft worden sein. Was natürlich nahenliegend ist, bei Otto´s und Otto. Die Klage darf nun wieder in Luzern behandelt werden. Die nächste Runde ist somit eröffnet. Zwar hat die Otto Group schon vor dem Discounter passende Domains registriert, aber dies heißt nichts. Aber auch die Markeneintragung wurde viel früher vorgenommen, was natürlich für sich sprechen könnte. Die Otto Group hat schon lange Nebendomains in der Schweiz, was wohl auch bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen dürfte. Fakt ist, es muss laut Bundesgericht eine erneute Überprüfung stattfinden und der Discounter könnte dementsprechend eine Chance haben. Man muss nun abwarten, was bei der Überprüfung herauskommt und wer diesen Prozess gewinnt. Es kam schon öfter vor, dass nicht unbedingt große Marken automatisch vor Gericht Recht bekamen, sondern auch andere Nutzer eine Chance erhalten haben. Aber dies sind vorerst nur Spekulationen. Das letzte Wort hat ganz klar das Gericht von Luzern.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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