Verlag verklagt Gemeinde

Oberlandesgericht Hamm musste entscheiden

Das Oberlandesgericht Hamm musste sich mit einer Klage beschäftigen, in der einer Stadt vorgeworfen wurde, werbefinanzierte Inhalte auf der Domain zu verbreiten, die wiederum die Neutralität der Presse verletze. Geklagt wurde von einem Verlag, der sich im Recht sah.

 

Vorab wurde das Zivilgericht angestrebt, dieses sah sich jedoch nicht als zuständig an. Daher erfolgte die Klage die Gemeinde und die Sache musste vor das OLG Hamm. In der Klage ging es um das Gebot der Staatsferne der Presse. Dies begründete die Klägerin durch werbefinanzierte Inhalte auf der Domainseite. Es sollte geklärt werden, ob die Beklagte sich an die Regeln für staatliche Öffentlichkeitsarbeit halte. Bevor diese Sache vor dem OLG Hamm landete, mussten mehrere Instanzen durchlaufen werden. Erst befasste sich das Landgericht Dortmund mit dem unlauteren Wettbewerb, den die Klägerin sah. Dann jedoch das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Dieses entschied, dass das Gebot der Staatsferne der Presse eher eine Marktzutrittsregelung darstelle und keine Marktverhaltensregelung. Daraufhin kam es zur Beschwerde vor dem LG Dortmund durch die Klägerin. Und kurz danach zum OLG Hamm. Dieses wieder entschied lediglich für das LG Dortmund darüber, dass der zivile Klageweg der richtig sei.

Ein Kampf, der viele Gerichte beschäftigte, die endgültige Entscheidung muss das LG Dortmund treffen. Bisher ist nicht bekannt, ob das Verfahren dort schon stattgefunden hat oder dieses noch anliegt. Interessant ist nur, das es ständig neue Verfahren vor Gericht geht, die die Domainwelt anbelangen. Und dies wird so schnell auch kein Ende finden. Gerade wegen unlauteren Wettbewerb gibt es immer wieder neue Klagen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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