UDRP Verfahren verloren- Costa hat kein Recht bekommen

Die große Kreuzfahrtgesellschaft hat Streit verloren

Das Markenrecht wird oft als verletzt angesehen. So auch von der Kreuzschifffahrtgesellschaft Costa, die keine 1 Million Dollar an den Besitzer von costa.com zahlen wollte. Dass UDRP Verfahren hat die Gesellschaft aber nun leider verloren.

 

Die itailienische Gesellschaft wollte costa.com besitzen, aber die verlangte 1 Million US Dollar nicht bezahlen. Also wurde das UDRP Verfahren angestrebt, welches nicht so endete wie gewünscht. Die Kreuzfahrtgesellschaft gibt es schon seit 1948 und doch hat sie kein Recht bekommen. Obwohl man gerade den Begriff Costa als Marke für sich betrachtet und somit wegen

Markenrechtverletzung vorging. Der Besitzer registrierte costa.com im Jahre 1997 und kannte die große Gesellschaft gar nicht. Da recht viele andere Unternehmen den Begriff Costa auch für sich nutzen, sah er selbst keine Markenrechtsverletzung. Vor allem hat er diese Domain 21 Jahre besessen, ohne Sie zum Kauf angeboten zu haben. Da dies alles überprüfbar war, wurde die Beschwerde abgewiesen. Die Panelisten waren sich zwar nicht vollkommen einig, sind aber doch zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschwerdeführer die Domain nicht erhalten wird.

Nicht oft kommt es zu einer Entscheidung für die gegnerische Partei, aber dieses Mal war es so. Costa kann dem Besitzer die Domainseite natürlich immer noch abkaufen, ob dies geschieht, wird wohl erst die Zeit zeigen. Und ob der Domainbesitzer dann auch wirklich verkaufen möchte, muss sich auch zeigen. Erst einmal hat die große Gesellschaft kein Recht bekommen, wird es aber wohl verkraften können.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

Hinterlasse eine Antwort

Weitere Beiträge zum Thema: