Polizei ist ein geschützter Name

Polizei darf man für die Domainadresse nicht verwenden

Internetadressen, die das Wort Polizei beinhalten darf man nicht registrieren. Es ist nicht schwer zu erraten, dass dieser Name geschützt ist und den Polizeibehörden vorbehalten ist. Dies wurde auch gerichtlich festgehalten.

In dem Fall, der vor Gericht geendet hat, ging es um eine Domainadresse, wo Polizei und Jugendschutz drin vorkamen. Auf dieser Webseite bot man Seminare an, die sich um Anti-Gewalt drehten und auch viele Informationen, in denen es um den Opferschutz ging. Dem Land aber gefiel dies nicht, betreibt es mit dem Bund doch selbst zwei Portale für den Jugendschutz. Somit wurde die Unterlassung verlangt und natürlich auch die Freigabe der Domain. Die Richter entschieden klar dass der Name der Behörde geschützt werden müsse. Es wurde klar festgelegt, dass der Begriff Polizei für eine Behörde stehe und auch so verstanden würde. Daher könnte kein fremdes Unternehmen diesen Begriff für sich nutzen, denn die Nutzer würden sich immer auf die Polizei verlassen. Wo etwa von Polizei zu lesen ist, vor allem bei Domainadressen, sollte auch etwas von der Polizei zu lesen sein. Somit ist dieses Urteil auch ernst zu nehmen und man braucht es erst gar nicht mehr für sich zu versuchen.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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