Neues Urteil des EuGH sorgt für rege Diskussionen

Facebook Fanpage Betreiber sind bei Datenschutzverstößen mitverantwortlich

Nicht für alle Leute ist ein Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) besonders fair. Am 5 Juni 218 wurde beschlossen dass Fanpage Betreiber für eventuelle Datenschutzverstößen ebenso verantwortlich seien. Das beste Beispiel dafür wäre Tracking. Dies könnte für eine Abmahnwelle sorgen.

 

Das Gericht hatte  damit zu tun, dass das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein verklagt hatte. Die Wirtschaftsakademie sollte die Facebook Fanpage nicht mehr betreiben. Es ging bei der Klage um die Tracking Funktion durch Facebook Insight.

Es ging ebenso um die dort genutzten Cookies und um die große Frage, die man an manchen Stellen schon befürchtet hatte, ob nun nur Facebook für den Datenschutz verantwortlich sei. Manche Facebook Nutzer waren schlau und haben ihre Seiten schon vorab geschlossen, weil sie genau so etwas befürchtet haben. Und wie man sieht, anscheinend zu Recht. Denn erst einmal hat die Wirtschaftsakademie bei den deutschen Gerichten Recht bekommen. Es wurde angeführt, dass Facebook für den Datenschutz verantwortlich sei. Und nun ist alles anders, denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden und das komplett anders als erwartet. Laut dem Europäischen Gerichtshof hat der Betreiber seiner Facebook Seite ebenso wie Facebook auf die personenbezogenen Daten zu achten. Der Nutzer einer Fanpage würde nicht von seiner Pflicht befreit, sich um den Datenschutz zu kümmern, nur weil er Facebook dafür nutzt.

Im Grunde müsste sich ein so großer Konzern wie Facebook um den Datenschutz kümmern. Auf der anderen Seite sind zig tausend andere Webseitennutzer auch dazu verpflichtet, sich auch um den Datenschutz zu kümmern. Nur weil man eine Seite bei FB betreibt, kann man nicht davon befreit werden. Somit haben im Grunde alle Seiten ein wenig Recht und man kann die verschiedensten Einstellungen verstehen. Richtig gemacht haben es die Menschen, die Ihre FB Seiten geschlossen haben, weil niemand wusste, wer dort haften würde. Sogar viele Anwälte waren sich da nicht sicher. Und nur so konnte man sich vor Abmahnungen schützen. Nun gibt es das Urteil, an das man sich zu halten hat. Es ist ja schön und gut, dass Facebook eine tolle Reichweite bietet, aber  Betreiber müssen jetzt handeln und sich um den Datenschutz kümmern. Man muss einfach in Zukunft eine angepasste Datenschutzerklärung verlinken, die man sich bei seinem Anwalt erstellen lassen kann. So ist man auf der sicheren Seite, was die Zukunft bei Facebook anbelangt. Wer jetzt nicht handelt, könnte große Schwierigkeiten bekommen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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