Neues Gerichtsurteil wegen Online Glücksspieldomains

Das sollte man wissen!

Es gibt sehr viele Menschen, die das Online Glücksspiel für sich nutzen. Warum auch nicht? Hierzu gibt es nun ein Gerichtsurteil, was die Nutzer von solchen Domains interessieren dürfte. Oft hört man ja, dass bestimmte Domains für Glücksspiele nur für eine bestimmtes Bundesland nutzbar sind, aber so ist das nicht. Dies hat ein Gericht entschieden.

 

Gerade wenn ein Anbieter für Glücksspiele eine .de Domain verwendet, hat er mit seiner Aussage in Zukunft schlechte Karten. Denn das Landesgericht Düsseldorf hat eine Entscheidung getroffen, die vielsagend ist. Wer eine .de Domain nutzt, der bietet seinen Dienst auch in ganz Deutschland an. Kurz und knapp, für die Glücksspielszene im Netz. Und wenn sich die Anbieter daran nicht halten, haben sie eventuell viel zu bezahlen, wenn ein Nutzer sich nicht einverstanden damit gibt.

Warum aber wird damit geworben, dass manche Domains nur für das Glücksspiel in Schleswig-Holstein gilt? Ganz einfach, weil dort das Glücksspiel legal ist, in anderen Bundesländern nicht. Das ist der ganze Trick der Geschichte. Aber doch nehmen die Anbieter eine .de Domain, um auf sich aufmerksam machen zu können. Verklagt wurde ein Anbieter, bei dem ein Nutzer ein gutes Vermögen verspielt hat, aber aus NRW kommt. Aus einem Bundesland, in dem das Glücksspiel verboten ist. Er wollte sein Geld zurück und hat es auch tatsächlich erhalten. Dafür hat das Landgericht Düsseldorf gesorgt.

Das Gericht führte auf, dass der Kläger aufgrund der Werbung davon ausgehen müssen, dass das Glücksspiel auch in NRW legal wäre. Und somit handelt es sich bei dem Verlust des Spielers um illegale Einsätze, die der Anbieter auch nicht behalten dürfte. So kann man auch vorgehen, wenn man verloren hat. Wie aber auch immer man dies sieht, Fakt ist, es ist verboten in anderen Bundesländern und von daher musste der Anbieter zahlen. Und wenn er ganz viel Pech hat, folgen noch viele weitere Klagen. Denn wo erst einmal jemand Erfolg hat, gibt es natürlich auch viele Nachahmer, die auch ihr Glück versuchen und damit wohl auch durchkommen werden, wenn der Anbieter eine .de Adresse hat.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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