Neue Methoden der Domain-Abofallen-Betrüger

Immer wieder gibt es neue Methoden von unseriösen Anbietern, um andere Menschen abzuzocken.

Doris K. wollte etwas auf einer Webseite recherchieren und musste sich dafür registrieren. Da dies im Grunde nichts Neues ist, denn viele Webseiten fordern eine Registrierung, tat die Dame wie von ihr verlangt und hatte nach einer Woche dafür eine Rechnung im Briefkasten. Die Registrierung war eine Abofalle und wurde abgeschlossen, weil Frau K. dort keine Zahlungshinweise sehen konnte.

Immer mehr Menschen werden Opfer einer Abofalle. Diese tritt dann ein, wenn der Verbraucher ein Angebot nutzt, was in einem Vertrag endet, von dem man aber nichts wusste und ersehen konnte. Man nutzt ein auf den ersten Blick kostenloses Angebot für sich und tritt dann doch in die Falle. Die Abofallen-Betrüger suchen immer neue Wege. So kann man gerade im Internet sehr oft auf die Abofalle stoßen, ohne dies gewollt zu haben. Sucht man nach kostenloser Software, kann man auf einmal ein Abo besitzen. Ganz oft geht es aber eher um Gratisproben oder auch Anleitungen, die dem Kunden geboten werden. Man sollte immer recht vorsichtig vorgehen als Nutzer, denn im Grunde ist kaum noch etwas kostenlos. Bei Strickanleitungen die kostenlos geboten werden, rechnet man natürlich nicht mit einer Abofalle. Ebenso nicht, wenn man nach Kochrezepten sucht oder aber nach einer Route. Rechtsexperten der Verbraucherzentrale wissen das und warnen daher jetzt eindringlich vor der Datenweitergabe!
Abofallen mag man als Nutzer vielleicht nicht so einfach erkennen. Aber typisch ist, dass von dem Nutzer der Name eingegeben werden muss, wie auch die Mail-Adresse. Dann bekommt man schon kurze Zeit später die Rechnung und auch gleich die Mahnungen. Manche Nutzer werden regelrecht bombardiert. Eigentlich sollte dies so nicht mehr sein, denn seit August 2012 gibt es ein Gesetz, dass Buttonlösung genannt wird. Dieses besagt, dass neben dem Bestellbutton die Folgekosten aufgeführt werden müssen und zwar so groß, dass kein Kunde sie übersehen kann. Dazu muss auch noch der Button selbst darauf hinweisen, dass man gerade eine kostenpflichtige Bestellung tätigt. Durch den Klick auf diesen Button kommt dann der Kaufvertrag zustande. Es war eine gute Lösung und lange war auch Ruhe, aber Kriminelle geben bekanntlich nie auf und schon gar nicht die Abofallen-Betrüger!
Laut Verbraucherzentrale und auch Verbraucheranwälten finden die Betrüger wieder neue Wege. Während alte Webseiten der Abofallen-Betrüger verschwunden sind, gibt es nun neue Webseiten. Diese sind noch unbekannt und können so leider für neue Opfer sorgen. Natürlich verzichten die Abofallen-Betrüger auf die Buttonlösung, die Kostenhinweise wird man irgendwo versteckt finden. Oft so, dass ein Nutzer sie nicht wahrnimmt, was so nicht zulässig ist und gegen das Gesetz verstößt. Nicht umsonst geht es ja auch um Abofallen-Betrüger!
Die Verbraucherzentralen warnen vor allem vor Premium Media Service Ltd mit Sitz in Panama und der Tochterfirma Pable Domainverwaltung mit Sitz in Wien. Dieses versuchen sehr viel, um die Nutzer in die Abofalle zu locken. So über die Routenplanung, über Kochrezepte, Horoskope und mehr. Auch fand man im Netz zu diesen Unternehmen sogar Urteile, die frei erfunden sind. Laut diesen Urteilen gewannen diese beiden Unternehmen bei Prozessen. Dies erscheint sehr dreist, aber ist nachvollziehbar. Nie war es leichter, Nutzer zu betrügen. Im Internet kann man alles schreiben, wenn man nur weiß, wo man dies tun kann und sollte. Und da Betrüger sich mit dem Internet auseinandersetzen, können Sie nun auch dafür sorgen, dass die Nutzer genau das zu lesen bekommen, was die Betrüger wünschen. Liest man, dass man vor Gericht schlechte Karten hat, zahlt man die Rechnung oder Mahnung. Aber genau das sollte man unterlassen!
Da man nicht immer erkennt, ob Aktenzeichen von Gerichtsurteilen auch wirklich echt sind, sollte man sich lieber an einen Anwalt wenden. Zwar stehen die letzten beiden Ziffern immer für das Jahr des Gerichtsurteils, aber natürlich können auch diese Ziffern ein gefälschtes Urteil darstellen. Man kann natürlich überprüfen, ob das Urteil stimmt. Ein Anruf bei dem angeführten Gericht reicht aus, um dort zu erfahren, ob das Urteil auch wirklich echt ist. Aber am besten wendet man sich gleich an einen Anwalt, denn leider ist es oft so, dass die Mahnungen auch in Drohungen enden könnten und dies wird der Anwalt sofort beenden können!
Übrigens locken die Betrüger auch über soziale Netzwerke, wie zum Beispiel Facebook. Immer öfter findet man dort Werbung für ein besonderes Schnäppchen und nach der Registrierung kommt das böse Erwachen. Man sollte auch beachten, dass die Betrüger das Button-Gesetz sogar ganz legal umgehen, denn die Verträge gelten zwischen Unternehmen und Verbraucher. Zwischen Unternehmern ist dies aber nicht so und daher nutzen viele Betrüger diesen Ausweg für sich. Man muss aber bei der Registrierung nicht nachweisen, dass man ein Unternehmen führt, wo man schon hellhörig werden sollte und die Falle schnappt zu! Aber auch hier gibt es Auswege, selbst wenn es kein Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt. Die Verbraucher müssen ersehen können, dass gewerbliche Geschäftspartner mit der Registrierung angesprochen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt auch hier das Gesetz der Buttonlösung!
Kurz und knapp sei gesagt, dass man die Rechnungen und Mahnungen immer an einen Anwalt weiterleiten sollte. Ignorieren könnte falsch sein, verzweifelt sein muss man aber auch nicht. Der Anwalt weiß immer was zu tun ist! Als erstes sollte man aber der Rechnung schriftlich widersprechen und das immer mit Einschreiben und Rückschein. Das kostet zwar etwas mehr, aber erspart hohe Kosten! Und wenn man einen Anwalt einschaltet, hat man gute Chancen, dass der Fall gar nicht vor Gericht landet. Das tun nämlich nur die wenigsten Fälle, weil dort die Betrüger nachweisen müssten, dass sie sich korrekt verhalten haben. Da dies aber nur ganz selten der Fall ist, braucht der Nutzer sich nicht allzu viele Sorgen machen!

 

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