LIDL Stiftung bekommt Domainzuschlag

Das Unternehmen sah das Markenrecht verletzt

Die WIPO hat ein aktuelles Urteil fällen müssen. Es ging um die LIDL Stiftung & Co. KG, die Ihre Rechte verletzt sah und dagegen vorging. Das Unternehmen ging mit der WIPO gegen internationalisierte Domainnahmen und somit auch Adressen vor.

 

Das alternative Dispute Resolution Verfahren, kurz ADR, war recht schnell entschieden. Die LIDL Stiftung bekam den Zuschlag. Betroffen waren von diesem Verfahren lídl.eu (xn--ldl-rma.eu) und lìdl.eu (xn--ldl-nma.eu).

Das Verfahren war schnell beendet, weil die internationalisierten Domainseiten erst im April 2018 registriert wurden. Sie leiteten aber auf andere Seiten, die leider nicht sonderlich seriös wirkten. Wie eine Dating Seite oder aber auch auf eine Seite mit angeblichen Smartphone-Angeboten , die ebenfalls unseriös waren. Deshalb und weil die Gegenseite gar nicht reagierte, hatte die Rechtsanwältin Nathalie Dreyfus, die für das Verfahren gewählt wurde, eine schnelle Entscheidung treffen können.

Die Rechtsanwältin gab der LIDL Stiftung Recht und entschied sich für die Domainübertragung. Da die Seiten nicht wirklich sinnvoll eingesetzt wurden, gab es wohl nicht viel zu überlegen. Die Anwältin ging davon aus, dass die Gegenseite LIDL kennt und der Markenverstoß klar sein musste. Die Bösgläubigkeit konnte unterstellt und bestätigt werden, da sich die Gegenseite gar nicht äußerte.

Dies war nicht das einzige Verfahren, bei dem es um Markenrechtsverletzung ging und bei dem Domainadressen genutzt werden, um einfach nur einem Unternehmen zu schaden. Von daher ist es gut, dass so manche Firmen ganz schnell und einfach zu Ihrem Recht kommen!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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