Interessantes Urteil für Domains

Das Urteil ist hilfreich für Startups

Gerade für ein Startup ist es wichtig, den richtigen Domainnamen zu wählen. Dieser darf nicht zu lang ausfallen und muss doch recht einprägsam für die Besucher sein. Immerhin möchte man mit seinen Dienstleistungen und/oder Produkten glänzen, was nicht funktioniert, wenn sich kein Besucher den Domainnamen merken kann.

Man hat es nicht immer leicht, wenn schon wichtige Domainadressen vergeben sind. Das ist auch der Grund, warum so viele Selbstständige dann einfach den eigenen Namen nutzen, damit ihre Kunde die Seite mit der Person in Verbindung bringen und genau wissen, an wen sie sich wenden. Aber oft sind auch die Namen schon vergeben, was man dann aber genauer überprüfen sollte. Denn es gibt durchaus Domainbesitzer, die kein Recht auf die URL haben. Das alleine beweist ein Urteil von dem Bundesgerichtshof (24.3.2016 Az. I ZR 185/14). Das Urteil gibt ein wenig Sicherheit für die Nutzung im Netz, wenn es um Domains geht. Bei diesem Urteil geht es darum, dass die Klägerin Grit Lehmann sich schon die Seiten Grit-Lehmann.com und GritLehmann.de gesichert hatte und nun vom Inhaber der Seite Grit-Lehmann.de erwartet hatte, diese ihr zu überlassen. Der Besitzer wollte dies nicht und wurde so verklagt. Er war nämlich nicht selbst der Träger des Namens, sondern hat die Domainseite für seine ehemalige Lebensgefährtin, auch eine Grit Lehmann, gesichert. Der Beklagte war aber als Inhaber eingetragen und das war der große Knackpunkt. Er heißt nicht so und deshalb musste er die registrierte Webdomain abtreten. Sein Verhängnis war auch der Fakt, dass er keinen Hinweis auf der Webseite hinterließ, dass die Domain für die Namensinhaberin registriert war. Die andere Frau Lehmann bekam ihr Recht, denn auf der Webseite war noch nichts zu sehen, außer dass dort bald eine neue Internetpräsenz entstehen würde. Und auch bei der DENIC hatte der Besitzer diesen wichtigen Punkt nicht hinterlegt und von daher konnte das Gericht gar nicht anders urteilen, denn es sah klar so aus, als ob ein Dritter unbefugt den Namen Grit Lehmann für sich nutzen würde. Man muss also schon immer richtig vorgehen, wenn man eine Webdomain für sich sichern möchte, damit man diese nicht hinterher noch abgeben muss. Wer daran denkt, wird eine gute Internetseite für sich sichern können. Und wer das Urteil beachtet, kann sogar so manche Domain für sich erkämpfen, wenn auch da ein ähnlicher Fall vorliegt.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

Hinterlasse eine Antwort

Weitere Beiträge zum Thema: