Google soll Links löschen
Schon lange gibt es den großen Streit um Domainlinks
Richtlinien sorgen dafür, dass Google bestimmte .com Domainwebadresse entfernen muss, da es das Recht auf Vergessen gibt!
Google muss damit leben, dass die Artikel-29-Datenschutzgruppe Richtlinien beschlossen hat, die mit dem Umsetzen des Urteils des europäischen Gerichtshofes zu tun haben. Google wird nun aufgefordert, sich an das Recht auf Vergessen zu halten und somit auch verschiedene .com Domainendungsadresse zu löschen und das weltweit. Es sollen laut europäischer Datenschützer keine Domainwebseiten mehr verlinkt und in den Suchergebnissen angezeigt werden. Google hält dagegen, der Verwaltungsratschef Eric Schmidt gab bekannt, dass das Urteil so nicht gesehen werden könne. Es sollen nur einschlägige Links von europäischen Seiten gelöscht werden. Er hat sogar eigens einen Expertenbeirat eingerichtet, damit das große Unternehmen Google auch rundum gut beraten ist, was den Richterspruch und dessen Anwendung anbelangt. Der Expertenbeirat soll Empfehlungen aussprechen!
Es ist nicht leicht, wenn es um das Recht auf Vergessen geht. So sagten sogar Sachverständige bei der Anhörung des Gremiums Berlin, dass ein Löschanspruch, vor allem der weltweite, für große Komplikationen sorgen kann. Der Löschanspruch soll sich negativ auf die Informationsfreiheit auswirken und ebenso auf die Kommunikationsfreiheit. Datenschutzbeauftragte hingegen wollen schon seit dem Sommer 2014, dass die Links im gesamten Netz gelöscht werden müssen, damit das Recht auf Vergessen zum Tragen kommt. Interessant ist, dass die neuen Richtlinien nicht gesetzlich bindend sind, aber dafür sorgen sollen, dass auch in anderen Ländern die Gesetzgeber neue Regeln aufstellen. Die Datenschützer sind auch der Meinung, dass die Selbstbestimmung vorherrschen sollte und dass noch lange nicht alle .com Domainwebadressen darunter zu leiden hätten. Es muss sich somit nicht auf die Suche über die Suchmaschine auswirken.
Es gibt viele verschiedene Meinungen zu diesem Thema. Fakt ist, dass Google schon 174.226 Löschanträge erhalten hat und darüber nicht einfach hinwegsehen kann. Die Datenschützer stehen dazu, dass der Internetgigant nicht immer darauf bauen kann, dass die User über ihre nationalen Webauftritte Suchmaschinen aufrufen. Wie die ganze Diskussion weitergeht, wird man mit der Zeit sehen. Im Moment ist es so, dass die Meinungen sehr schwankend sind. Google kommt dem Recht auf Vergessen nur zum Teil nach, der Gigant hat bekannt gegeben, dass 41,5 Prozent der Löschanträge, die sich auf 602.479 Links beziehen entfernt wurden. Das gilt natürlich nur für Europa und nicht weltweit!
Man darf sicher sein, dass die Streitigkeiten weiter laufen werden. Bisher kann man nicht sagen, dass Google etwas verkehrt macht. Immerhin wird das Unternehmen gut beraten und kann sich keinen Skandal leisten!
Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance