Google sah sich gezwungen zu handeln

Links zu Insolvenzdatenbanken wurden gelöscht

Wenn ein Insolvenzverfahren ansteht, ist dies schon peinlich genug. Wenn man aber seinen Namen auch noch online lesen muss, ist die Scham enorm groß. Daher ist es schön zu wissen, dass Google nun reagiert hat und Links zu unzulässigen Datenbanken löschen wird oder schon gelöscht hat. Da genügend Beschwerden eingegangen sind, sah sich Google zu diesen Maßnahmen gezwungen.

 

Die Intervention des Hamburgischen Datenschutzbeauftragen hat dafür gesorgt, dass Google endlich gehandelt hat. Google wird in Zukunft nicht mehr auf personenbezogenen Daten verweisen, die aus unzulässigen Insolvenzdatenbanken stammen. In den vergangenen Monaten gingen genügend Beschwerden ein, so teile es Johannes Caspar mit, der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Beschwerden erfolgten aus dem Grund, dass sich die Bürger über die Google Suche finden könnten, was natürlich ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeute. Die personenbezogenen Daten können weiterhin im Internet aufgefunden werden, aber sie dürfen nach einer Frist von 14 Tagen nur noch durch eine entsprechende Kombination von Suchbegriffen zu finden sein.

Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Links in Kombination mit einer personenbezogenen Suche nicht mehr gegen den Willen der Personen angezeigt werden dürften. Damals ging es um den Fall eines Spaniers, der eine gepfändete Immobilie vorzuweisen hatte. Selbstverständlich wollte dieser Herr nicht seinen Namen und dem veröffentlichten Verfahren in Verbindung sehen. Der Gerichtshof (EuGH) hat für ihn entscheiden. Google war seitdem auch schon gut tätig. Es wurden aufgrund von Anträgen schon 153.000 Links ausgelistet. Der EuGH wird aber wieder gefordert, weil Google darum streitet, ob die Links, in allen Orten der Welt gelöscht werden müssen. Wer sieht, dass er in einem Link erwähnt wird, muss sich mit dem Betreiber des Portals oder mit Google auseinandersetzen. Die klare Auslistung muss beantragt werden!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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