Domains dürfen gepfändet werden

Ein Druckmittel, das gar nicht so neu ist

Viele Menschen haben Schulden, manche enorm, so dass diese kaum zurückzahlbar sind. Das macht es für Gläubiger natürlich schwer, Geld einzutreiben. Allerdings gibt es da auch noch andere Maßnahmen, die ergriffen werden können, wie zum Beispiel die Domain-Pfändung.

 

Firmen, die sich nicht groß mit der Rechtsberatung befassen, wissen oft gar nichts von der Domainpfändung. Dabei ist genau dies möglich, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt. Wenn ein Titel vorliegt, ob nun wegen einem Urteil, einer einstweiligen Verfügung oder aber auch einem Vollstreckungsbescheid, kann man seine Schulden quasi eintreiben. Dies gilt auch für einen Titel von einem Arrest.

Sobald der Gläubiger ein Urteil hat, kann er sich mit einem Gerichtsvollzieher zur Wehr setzen, um zu seinem Recht zu kommen. Der Gerichtsvollzieher kann eine Vermögensauskunft einholen, er kann bewegliche Sachen pfänden und auf einer Versteigerung zu Geld machen, um dieses dann dem Gläubiger auszuzahlen. Dieses Verfahren kennen einige Menschen. Aber die Domain-Pfändung ist noch nicht so bekannt, was im Grunde schade ist, denn auch so können manche Gläubiger zu Ihrem Geld gelangen.

Dem BGH ist es zu verdanken, dass diese Möglichkeit besteht. Er hat beschlossen, dass Domains zu dem pfändbaren Vermögen gehören. Der Gläubiger kann sich für die Pfändung an die DENIC wenden, wenn es sich um .de Domains handelt. Der Gläubiger muss die Domain nicht unbedingt verkaufen, sondern kann diese auch selbst für sich nutzen. Gerade interessante Domainnamen können dem Gläubiger bei einem Verkauf aber viel Geld einbringen. Begehrte Domains werden hoch bezahlt.

Wenn ein Schuldner jedoch genau dies vermeiden möchte, sollte er schnell handeln. Für Firmen bedeutet die Pfändung von einer TLD nämlich oft den Existenzverlust. Daher sollte man nicht einfach ruhen und abwarten, sondern bei Gläubigern schnell genug handeln, um diesem Fiasko zu entgehen. Meist lassen Gläubiger auch mit sich reden und die Domainpfändung kann umgangen werden.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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