Domain Registrare müssen haften

Haftung auch dann, wenn die Registrare nicht über den Inhalt informiert werden

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Entscheidung getroffen, die Registraren nicht schmecken dürfte. Es ging im Grunde darum, eine Entscheidung wegen The Pirate Bay zu treffen. Aber diese gilt natürlich für alle Registrare von Domains.

 

Das Gericht befand, dass die Registare für Urheberrechtsverletzungen auf den Domains zu haften haben, wenn die Seiten trotz Hinweis nicht gesperrt wurden. So entschied das Oberlandesgereicht noch im August 2018 (Az. 6 U 4/18). Es ging um die Plattform The Pirate Bay. Dort befand sich ein urheberrechtsverletzender Inhalt. Auch wenn die Registrare nicht die Domainbetreiber sind, müssen Sie doch haften. Dies ergebe sich einfach daraus, dass sie die Domainseiten verwalten und natürlich auch registrieren. Dass die Urheberrechtsverletzung gerade bei der Plattform The Pirate Bay gegeben ist, ist ersichtlich. Handelt es sich doch um eine Plattform, bei der es illegale Kopien von Fernsehserien und auch Filmen gibt. Das Gericht hat eine Entscheidung gefällt, die viele Nachwirkungen mit sich bringt. Denn natürlich wird sich jetzt immer auf dieses Urteil gestützt, wenn es mal wieder zu einer Urheberrechtsverletzung auf Plattformen geht. Das Leben der Registrare wird dadurch nicht einfacher, denn nun muss man immer ein Auge auf die Domains haben, die registriert werden.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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