Die DSGVO wird immer noch vernachlässigt

Vor allem beim Newsletter-Versand wird sie oft vergessen

Wir alle kennen sie, fast niemand mag sie. Die neue Datenschutzverordnung DSGVO. Es gibt sie mittlerweile schon einige Jahre, genauer gesagt, seit Mai 2018 und viele Menschen mussten sich umstellen. Viele Unternehmer haben sich eigens an einen Datenschutzbeauftragten gewandt, um keine Fehler zu machen. Einige haben sich selbst mit dem Thema befasst und machen noch heute so manchen Fehler, der aber wieder sehr teuer werden kann!

 

Die neue DSGVO gilt für alle Menschen, ob nun Unternehmen oder Privatpersonen. Daher muss man sich damit befassen, bevor man abgemahnt wird und tief in die Tasche greifen muss. Viele Firmen machen mittlerweile alles soweit richtig, bis auf einem Punkt. Dieser fällt immer wieder ins Auge: Der Newsletter-Versand. Wer diesen anbietet, kann seine Kunden gezielter ansprechen und auf Angebote aufmerksam machen, Ihnen Gutscheine ermöglichen und vieles mehr. Die Webseite wird dadurch öfter besucht. Bevor man sich aber diesem Versand widmet, muss man sich über die Bedingungen der DSGVO informiert haben. SO muss zum Beispiel der Server Standort des Anbieters in der EU zu finden sein. Und man muss mit ihm einen Vertrag geschlossen haben, der natürlich DSGVO konform ist. Es wäre immer gut, bei einem solchen Vertrag einen Anwalt im Rücken zu haben, der einem vor späteren Schäden bewahrt.

Dass die Datenschutzerklärung auf die Domain gehört, muss man im Grunde gar nicht mehr sagen, dass wissen Unternehmer mittlerweile. Aber dass man auf diese auch beim Newsletter achten muss, wird oft vergessen. Wobei positiv auffällt, dass auch an das Impressum mittlerweile immer gedacht wird. Trotzdem reicht natürlich ein Fehler aus, um mächtig Ärger zu bekommen und von daher muss man darauf achten, dass schon das Anmeldeformular für den Newsletter gesetzeskonform ist und dass in der Datenschutzerklärung der Domain hervorgeht, welche Daten erhoben und gespeichert werden und ob die Weitergabe an Dritte erfolgt oder nicht. Auch der Grund, warum die Daten erhoben werden, darf nicht fehlen!

Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt oder zu einem Datenbeauftragten, aber sicher ist sicher. Auch wenn man die Tricks für den Newsletter-Versand und somit auch für das Anmeldeformular kennt, sollte man einen Fachmann draufschauen lassen. Über, das, worauf man achten muss bei dem Anmeldeformular, findet man genügend Informationen im Netz. Aber nur der Fachmann kann beurteilen, ob wirklich alles stimmig ist und man Ärger vermeiden kann!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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