Die Ansprüche bei Domaingrabbing

Welche Ansprüche haben die Opfer?

Es ist nicht neu, dass gerade bei Domainuneinigkeiten oft das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb greifen muss. Sehr bekannt ist dieses bei dem Domaingrabbing. Hier geht es vor allem um kennzeichenrechtlich geschützte Onlinedomains. Der Grabber wird sich diese greifen und sich dann an große Unternehmen oder Konzerne wenden, um mit dieser Domain viel Geld machen zu können.

 

Hier kommt zum Glück das Wettbewerbsrecht zum Tragen. Nur die Domainregistrierung reicht nicht aus, um zu handeln. Wenn aber der Kauf angeboten wird, ist dies etwas anderes und schon wird der Domaingrabber für sein erhalten bestraft. Hier kommt natürlich die Frage auf, was genau man zu erwarten hat, wenn das Domainrecht verletzt wurde. Es können Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, ebenso auch Schadensersatzansprüche. Die Übertragung der Domain ist nicht immer gegeben, dafür treffen sich meist die Parteien vor Gericht, wenn es zu keiner gütigen Einigung kommt. Sehr oft werden die Domains nach einem Rechtsstreit übertragen, aber es gibt auch Fälle, bei denen Richter anders urteilen. Eine außergerichtliche Einigung wäre für beide Parteien kostengünstiger und vor allem wird meistens auch eine schnellere Lösung gefunden. Wobei gesagt werden muss, dass es auch gerichtliche Eilverfahren gibt. Betroffene sollten sich auf jeden Fall am besten an einen Anwalt für Internetrecht wenden, um alle wichtigen Wege zu gehen und zu wissen, was am besten getan werden sollte. Immerhin könnte es um viel Geld gehen, wenn man sich eine falsche Domain zulegt und diese zum Kauf an Firmen/Unternehmen anbietet. Der Anwalt kann auch oft für eine Einigung sorgen und die Unkosten senken.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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