Streit um Wetter.de Werktitel

Wetter.de war wegen Werktitel vor Gericht

Wetter.de sorgte vor Gericht für die Frage, ob ein App Werktitel schutzfähig ist.

Im September musste das OLG Köln entscheiden, ob der Werktitel einer App schutzfähig ist. Es kam zu dem Verfahren vor Gericht, weil die Betreiber von der Internetdomain Wetter.de nicht damit einverstanden waren, dass eine App mit fast gleichen Namen erscheint. Wetter.de hat die App wetter.de, die Konkurrenz hat eine App die wetter DE genannt wird.

Nun kann man sagen, dass die Gerichte noch nicht viel mit Apps zu tun hatten, aber im Grunde geht es um das gleichen wie Webdomains. Apps fallen zu Domainrecht, Software und anderes, wenn es zum Streitfall vor Gericht kommt. Wetter DE wurde von einem österreichischen Unternehmen entwickelt, was die ganze Aufregung von den Domainbesitzern und Appbesitzern von wetter.de gar nicht verstehen konnte. Aber diese sind nun einmal der Ansicht, dass diese beiden Apps viel zu schnell verwechselt werden können und Kunden, die eigentlich wetter.de wünschen, sich irrtümlich für Wetter DE entscheiden. Das Oberlandesgericht Köln hatte bei dieser Streitigkeit zu entscheiden, weil die Konkurrenten zu keinem guten Ergebnis kamen.
Die Richter sahen es ähnlich, wie die Betreiber der Wetter.de Domainadresse und befanden, dass eine App schutzfähig sei. Es gibt hier klar Parallelen zu Domainwebseiten, Software und Co. Aber das Gericht entschied auch, dass die App wetter.de nur einen beschreibenden Titel hat und es keine Individualisierung gibt. Daher sei die App doch nicht schutzfähig. Druckwerke, Filmwerke und Tonwerke jedoch seien sehr wohl beschreibende Titel.

Natürlich wollten sich die Domainwetterbetreiber und auch App-Betreiber dies nicht bieten lassen, denn sie meinen, dass auch Druckwerke eine geringe Unterscheidungskraft aufweisen. Aber das sahen die Richter anders. Denn hier sei es so, dass Internetdomains und Apps in diesem Bereich auf die Druckwerke hinweisen und somit eine Unterscheidungskraft vorliegt.

Somit verloren also die Betreiber von wetter.de vor dem Gericht, einmal wegen der Schutzfähigkeit und auch wegen dem Titelschutz. Die andere App darf also Wetter DE heißen. Auch deshalb weil der Bekanntheitsgrad von wetter.de nur bei 41 Prozent lag und nicht bei 50 Prozent, damit der Anbieter den Titelschutz beanspruchen hätte können.

Wie aber sehen die Nutzer dies? Natürlich sind wetter.de und wetter DE sehr ähnlich. Aber User werden wissen, wer wetter.de ist. Immerhin schreibt sich das de klein und der Punkt kann ja dabei auch nicht wirklich vergessen werden. Vielleicht wird man sich wetter DE anschauen und vielleicht auch diese App nutzen, aber damit muss der Konkurrent wetter.de einfach leben, weil das Gericht entschieden hat. Es ist nun einmal nicht schutzfähig, einen Begriff z wählen und dazu auch das Länderkürzel .de.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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