NZZ.ch und ein Fehler im System

Eine Fehlmanipulation sorgte für die Nicht-Erreichbarkeit

Bei der Switch kam es zu einem erheblichen Fehler, der auch als Fehlmanipulation bezeichnet wird und durch den die Seite nicht erreichbar war.

Viele User konnten die Adresse NZZ.ch vor kurzem nicht mehr aufrufen. Es gab sie nicht und das war Schuld eines Routinetests bei Switch, wo man eben diese Topdomain aus dem System entfernt wurde. Kaum zu glauben, aber solche Fehler können natürlich passieren. Zum Glück dauerte es nicht lange und der Fehler wurde nicht nur bemerkt, sondern auch prompt behoben. Das ist auch gut so, denn die Züricher Zeitung möchte natürlich für die eigenen Leser mit der Userdomain erreichbar sein und war es für eine gute Stunde nicht. Switch entschuldigte sich bei der NZZ für die sogenannte Fehlmanipulation. Nicht nur bei diesem Internetservice Provider ist dies geschehen, auch bei anderen Providern kam dies schon vor und musste behoben werden. Bei Switch nimmt man sein Geschäft sehr ernst, aber ist nicht gegen alle Probleme gefeit. Nun ist einer passiert, man hat sich entschuldigt, dies auch öffentlich und natürlich ist NZZ.ch wieder ganz normal erreichbar. Es war einfach ein Fehler, wie er mal im Internet passieren kann, auch wenn er nicht passieren sollte!

Switch hatte routinemäßig Tests durchgeführt und somit kam es zu dem Fehler. Ein Techniker sei für die Fehlmanipulation verantwortlich und natürlich wird man dafür sorgen, dass solche Fehler nicht mehr passieren. Viele Nutzer haben gedacht, dass es bei NZZ um eine Sperrung wegen Malware ginge. Denn dies passiert im Netz nicht gerade selten, die Switch selbst hat alleine im Jahre 2015 ca. 700 Fälle gehabt, wo dies der Fall war. Aber im Fall der Topdomain NZZ wurde bestätigt, dass hier alles sauber und sicher wäre, dass es wirklich nur ein Versehen war und keinerlei Probleme bei NZZ selbst bestehen. Die nzz.ch hat nun die Möglichkeit, von Switch für den Ausfall Geld zu verlangen, Ausfallkosten, oder wie man es sonst nennen mag. Bisher ist davon noch nichts bekannt und man darf hoffen, dass dies nicht passiert. Eine Stunde kann vielleicht reichen, um eine Entschädigung zu verlangen, aber das liegt in den Händen der Geschäftsleitung. Sollte darüber etwas bekannt werden, werden wir unsere Leser selbstverständlich darüber informieren. Aber im Grunde ist bei einer Stunde jetzt nicht ganz so viel Verlust zu vermelden, dass es durchaus sein kann, dass hier nichts weiter passieren wird.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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