Nutzungsrechte vor Gericht behandelt

Urheberrecht Urteil bringt neue Klarheit mit sich

Es ist nicht neu, dass es in der Domainwelt ein Urheberrecht zu beachten gibt. Dieses ist dafür da, um Textmaterial zu schützen. Ebenso auch Videos und Bildmaterial. Das Urheberrecht dient dazu, dass eine widerrechtliche Nutzung durch Dritte ausgeschlossen wird. Nun musste das Gericht eine Entscheidung treffen, die mit kostenlos und frei verwendbar zu tun hatte.

 

Der Beklagte hat im Netz einen kostenlosen Cartoon gefunden und genutzt. Das Urheberrecht ha er nicht überprüft. Immerhin wurde der Cartoon kostenlos angeboten. Der Inhaber der Rechte jedoch, ließ eine Schadenersatzklage folgen. Denn auch kostenlos heißt nicht, dass keine Urheberrechte vorhanden sind. Das OLG stellte fest, dass der Beklagte fahrlässig gehandelt habe, weil er die Lizenzvereinbarungen nicht geprüft hatte. Er hätte sich aber informieren müssen, ob die Cartoons wirklich frei nutzbar gewesen wären. Heute ist es so, dass die meisten Bilder, Texte und auch Videos als Creative Commons Lizenzen angeboten werden. Daher muss sich ein Nutzer auch informieren, ob eine Pflicht zur Nennung des Urhebers besteht. Und wie frei die Bilder, Texte und Videos wirklich genutzt werden dürfen. In der Regel sind nur gemeinfreie Werke frei von dem Urheberrecht und somit auch frei von irgendwelchen Bedingungen für die Nutzung. Die gemeinfreien Werke stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist. Aber genau darauf müssen die Nutzer achten. Das Internet ist derzeit voll von freier Kunst, die aber eben nicht gemeinfrei ist. Und genau deshalb gibt es ein Urheberrecht, welches genauer unter die Lupe genommen werden muss.

Wer das Urheberrecht verletzt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Freeware bedeutet noch lange nicht, dass man das Urheberrecht nicht beachten muss. Dies sollte man sich für die Zukunft merken und lieber zwei Mal genauer hinschauen, um sich in der Zukunft zu schützen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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