Nintendo geht gegen Markenrechtsverletzung vor

Klage wurde eingereicht

Nintendo kennt im Grunde jeder, es handelt sich um eine Spielkonsolen Marke, die auch Video Games herstellt. Die Marke ist groß und geht derzeit gegen eine Markenrechtsverletzung vor. Geklagt wird gegen den Domainbetreiber Matthew Storman RomUniverse.

 

Der Vorwurf von Nintendo ist klar, es geht um Marken- und Urheberrechtsverletzung. Leider ist auf der Domainseite viel zu finden, was Nintendo nicht gefällt. Schwarzkopien werden dort angeboten und das nicht nur von Nintendo, sondern auch von Sega und Sony. Auch Filme werden angeboten und Apps. Die Webdomain wird gut besucht, was im Grunde kein Wunder ist. Dass dies Nintendo nicht gefällt und nun geklagt wird, ist verständlich.

Auf der Domain soll es tausende von illegalen Spielen geben und es soll dort 375.000 Kunden geben, die gerne dafür zahlen. Schon im Juli 2018 wurde geklagt, der Domain-Betreiber gab nur bekannt, dass es absolut egal wäre, ob seine Domains schließen würden. Er gab bekannt, dass die Kunden trotzdem Downloads erhalten könnten. Bei der Klageschrift wurde diese Aussage aufgeführt, denn das Gericht soll wissen, was der Domainbetreiber von sich gegeben hat und wie ernst die Markenrechtsverletzung durch ihn ist.

Nintendo will, dass RomUniverse nicht mehr online ist und auch übergeben wird. Aber das war noch lange nicht alles. Nintendo will pro angebotenem Spiel auf den Domains des Betreibers eine Summe von 150.000 Euro haben. Dies ist ein Schadenersatz. Für die reine Markenrechtsverletzung will das große Unternehmen 2 Millionen US-Dollar haben und das pro Verletzung der Markenrechte. Somit kommt eine stolze Summe zusammen.

Die Sache muss das Gericht entscheiden, denn RomUniverse gab bekannt, dass Nintendo noch nie verlangt hätte, dass die Inhalte gelöscht werden. Angeblich würde man bei Verlangen das zu beanstandende Material stets löschen. Ob diese Aussage vor Gericht helfen wird, ist kaum anzunehmen. Das Recht steht hier wohl klar auf der Seite von Nintendo, was aber dann doch noch abzuwarten wäre.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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