Mit der Polizei ist auch im Netz nicht zu spaßen

Polizei Domainadressen sind verboten!

Domainseiten, die den Zusatz Polizei in der Domainadresse selbst enthalten, sind verboten. Immer, nicht nur für gewerbliche Zwecke. Es handelt sich hier um einen geschützten Namen, der einem teuer zu stehen kommen kann.

 

Eigentlich kann man es sich denken, dass der Begriff Polizei geschützt ist und sicherlich nicht für die Domainwelt gedacht ist, wenn es um passende Webseitenadressen geht. Aber doch musste das Oberlandesgericht Hamm darüber urteilen (12 U 126/15). Der Begriff Polizei kann die User irritieren und verunsichern, so der Richter.

Der Begriff sollte nur den Polizeibehörden zuzuordnen sein und somit auch nur dieser erlaubt sein. Der Richter musste letztes Jahr entscheiden, da ein Unternehmen in der Webadresse selbst Polizei-Jugendschutz erwähnt hat. Dies führte natürlich dazu, dass die Besucher glaubten, eine Seite der Polizei zu besuchen. Dort gab es Angebot für Seminare. Nicht irgendwelche, sondern Anti Gewalt Seminare. Ebenso wurden dort Informationen für den Opferschutz aufgezeigt. Im Grunde ganz nett, aber trotzdem wurde der Betreiber von dem Land NRW verklagt. Die Polizei kümmert sich selbst um den Jugendschutz und das Land will natürlich, dass keinerlei Verwechslung entsteht. Somit wurde die Unterlassung der Angebote unter dieser Domain verlangt, was verständlich ist.

Es geht um eine Behörde mit Gesetzen. Um eine Behörde, die für Recht und Ordnung zu sorgen hat. Da darf es zu keinen Verwechslungen kommen. Die Polizei alleine darf den Begriff verwenden, was der Richter ebenfalls so sah. Ein wenig Ordnung muss es ja auch geben!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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