Im Jahr 2021 werden einige Werke in die Public Domain übergehen

Bilder, Filme und Schriftstücke gemeinfrei

Wir schreiben das Jahr 2021 und dieses Jahr fängt gar nicht so schlecht an. Denn im Netz werden einige Dateien gemeinfrei gestellt. Es geht hierbei vor allem um Filme, Bilder und Schriftstücke, die vorher durch die Urheber geschützt waren. Fans der Werke dürfen sich nun aber freuen, dank der guten Änderungen.

 

Einige Künstler, die im Jahr 1950 gestorben sind, haben Liebhaber trotzdem begleitet. Nun aber wird alles noch ein wenig besser, denn wenn ein Künstler 70 Jahre lang verstorben ist, werden seine Werke als Gemeinfrei bezeichnet. Dies macht eine Menge möglich, so dass die Werke neu bearbeitet werden dürfen und dass man sie veröffentlichen darf. Was man bisher vielleicht nur noch in Büchern bestaunen durfte, kann jetzt wieder ausgestellt werden oder anderweitig in Programme aufgenommen werden. Bücher dürfen in Archive aufgenommen werden, Museen können Werke zur Verfügung stellen. Die Werke der Künstler dürfen völlig frei genutzt werden.

Es gab einige große Künstler, die im Jahre 1950 verstorben sind. Darunter zum Beispiel Kurt Weill, ein begnadeter Komponist. Oder George Orwell, einer der bekanntesten Autoren weltweit.

Aber es ist immer ein wenig Vorsicht geboten. Wenn zum Beispiel Übersetzungen vorhanden sind, sind diese auch noch einmal urheberrechtlich geschützt. Wenn ein Orchester die Musik von einem Komponisten weiterhin aufgeführt hat, ist diese nicht automatisch nach seinem 70 Todestag gemeinfrei. Wer von den Fristen profitieren möchte, muss also schon noch vorsichtig agieren und ein wenig recherchieren. Zur Not sollte auch ein Anwalt beauftragt werden, genauer hinzuschauen, ob es wirklich ein gemeinfreies Werk ist oder ob es etwas dabei zu beachten gibt. So wäre man natürlich auf der sicheren Seite. Vor allem ist auch zu beachten, dass die 70jahres Frist nur in Deutschland gilt. In anderen Ländern kann die Frist anders aussehen!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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