Wer fremde Intimfotos ins Internet stellt, kann hart bestraft werden

Ein Gerichtsurteil zeigt, was möglich ist

Gerade Frauen kennen es, man trennt sich von einem Partner und dieser kann auf kuriose Gedanken kommen. Wie zum Beispiel, Intimbilder einfach ins Netz zu stellen oder gar Videos, die die Ex-Partnerin nackend zeigen. Aber ein Gerichtsurteil zeigt, dass, wenn es den Männern nachgewiesen werden kann, dies teuer für den Täter werden kann.

Ein Fall der für ein klein wenig Gerechtigkeit sorgt, wurde nun vor der Zivilkammer des Landgerichts in Düsseldorf verhandelt. Ein Mann hat eine Frau in sozialen Medien kennengelernt. Sie haben sich einige Male getroffen und die Dame hat ihm einige intime Videos und Fotos gesendet. Der Mann hat dies genutzt und wollte wohl ein wenig Geld damit machen und lud die Videos kurzerhand auf speziellen Domains hoch. Nun wurde er genau dafür verklagt und natürlich ging es um Schmerzensgeld.

Das Gericht ließ sich in dieser Hinsicht nicht lumpen, da die Videos und Bilder die Dame wohl unbekleidet zeigten und auch bei sexuellen, also intimen, Handlungen. Der Richter sprach sich für die Dame aus und das ist auch gut so. Denn immerhin ist dies ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und dies muss sich der Angeklagte viel kosten lassen. Der Schadenersatz für dieses Vergehen beläuft sich mal eben auf 120.000 Euro. Und mit diesem Urteil sieht die Zukunft vieler Opfer ein wenig anders aus. Denn wer von diesem Urteil hört und selbst zu einem Opfer wird, wird wohl hoffentlich auch  klagen, um den Täter dafür  zu strafen!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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