Vorsicht vor falschen Abmahnungen

Es lauert eine Falle!

Es passiert so oft, man bekommt eine Abmahnung, nimmt sie ernst und tappt in eine ungeheure Falle. Derzeit betrifft es die Kanzlei Schmidt aus Berlin, welche gefälschte Abmahnungen verschickt.

Der Abgemahnte nimmt diese Post sehr ernst, denn sie kommt via Fax oder Post und selbst die Webseite ist überzeugend gut aufgebaut. Die Kanzlei lässt dem Abgemahnten nur einen Tag Zeit zum Handeln, dies ist natürlich nicht legal, was schon für die Fälschung spricht. Auch die Webseite selbst, gibt es noch gar nicht so lange und das Foto von dem angeblichen Anwalt, wurde bei der Fotobörse istock gekauft. Mehr Indizien für eine gute Fälschung braucht man nicht. Und wem dies noch nicht reicht, der sollte einmal über Google schauen, denn selbst die Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor genau diesem Betrugsversucht, der weit über Berlin hinausgeht.

In der Abmahnung wird der Empfänger aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies sollte bitte nie ohne einen Anwalt geschehen, nicht nur bei vermutlichen Fälschungen, wie es hier der Fall ist, sondern auch bei serösen Abmahnungen. Denn jeder Rechtsanwalt kann sich die verlangen Kosten anschauen und versuchen, diese noch zu minimieren. In dem Fall der Kanzlei Schmidt, muss man gar nichts bezahlen, auch wenn der Vergleichsvertrag von 950 Euro verlangt wird. Angeblich soll sich der Empfänger einen Erotikfilm angeschaut haben und das natürlich gesetzeswidrig. Deshalb zahlen auch viele Empfänger freiwillig diese hohe Summe, weil sie Angst haben, dass dies noch an anderen Stellen bekannt werden könnte. Leider, kann man nur sagen, denn der Hotspot Betreiber Freewave GmbH hat zusammen mit dem Blog mimikama.at genauer hingeschaut. Somit wurde erst der Betrug aufgedeckt. In allen Schreiben wird immer der gleiche Film benannt, jedoch können Datum und Uhrzeiten verschiedene ausfallen. Und wie schon erwähnt, gibt es andere wichtige Merkmale. Man kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass diese Zahlung nicht nötig ist und nicht getätigt werden sollte. Ganz im Gegenteil, der Fall sollte sofort der Staatsanwaltschaft Berlin gemeldet werden.

Auch wenn Post von einer anderen Kanzlei vorliegt, sollte man nie, wirklich niemals, die Abmahnung zahlen. Der erste Weg ist der in eine Anwaltskanzlei, die dann feststellt, ob es eine seriöse Abmahnung ist oder ob es sich dabei um Fälschung handelt und somit ein Betrug vorliegt. Denn manchmal kommt es zu regelrechten Abmahnwellen und man kann als Laie gar nicht wissen, welche echt und welche einen Betrug darstellen.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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