Stolperfallen bei der Webseite

Domainnutzer sollten immer auf die rechtliche Seite achten

In der heutigen Zeit ist es für Unternehmen, ob nun Kleinbetriebe oder auch große Unternehmen, schon fast eine Pflicht, sich um eine gute Webseite zu kümmern. Immerhin nutzen täglich tausende von Menschen das Internet, um Dienstleistungen in der Umgebung ausfindig zu machen oder Produkte kaufen zu wollen. Auch für Informationen sollte eine Webpräsenz vorhanden sein!

Wer aber eine Webseite sein Eigen nennt, muss auch an die rechtliche Seite denken. Ansonsten kann diese zu einer Abmahnfalle werden. Somit muss jeder Webseitenbetreiber auf Rechtsverstöße achten und seine Webseite anpassen. Zum einen muss man aufpassen, dass man keine Markenrechtsverletzung ausübt. Der Domainname darf nicht der von einer Marke oder von einem patentierten Produkt sein. Auch ein Name von einem schon vorhandenen Unternehmen, darf nicht eingesetzt werden. Auch eine Tippfehler Domainadresse sollte vermieden werden. So manche Unternehmen setzen genau darauf. Sie überlegen, welche Tippfehler User bei einer Suche eingeben könnten und so wird dann die URL benannt. Das geht nicht und kann zu Abmahnungen führen.

Was natürlich ganz bekannt ist, sobald man Produkte zum Kauf anbietet, ist das Widerrufsrecht für die Kunden, natürlich auch die AGB. AGB müssen von einem Anwalt erstellt werden, ansonsten sind es schon keine Stolpersteine mehr, sondern große Felsen! Wer keine Ahnung von dem Recht hat, wird nie AGB erstellen können, die ohne Lücken anstandslos sind. Der Rechtsanwalt hingegen schon und er ist bei Weitem nicht so teuer wie eine Abmahnung. Der Anwalt hat für eine geringe Summe das ganze Jahr über ein Auge auf die AGB seiner Kunden, wie auch auf das Widerrufsrecht. Es ist leider so, dass immer wieder Änderungen vorgenommen werden und sofern man dieses nicht tut, kann es zu einer Abmahnung kommen. Das Impressum ist für viele Menschen uninteressant, aber ein absolutes Muss für den Gesetzgeber. Wer dieses nicht führt, kann recht viel Geld dafür zahlen müssen. Auch die Datenschutzerklärung muss folgen, wenn personenbezogene Daten erhoben werden.

Und wie schnell kopiert man schon einmal einen Produkttext von einer anderen Webseite und setzten diesen nichtsahnend auf die eigene Seite? Das ist ein grober Verstoß und kann geahndet werden. Auch Bilder betreffend, darf man nicht einfach kopieren. Bei Texten gilt der Fakt, dass diese nicht in ganzen Sätzen kopiert werden dürfen. Gegen eine Zusammenfassung hingegen kann niemand was sagen, aber dann bitte in eigenen Worten. Am besten lässt man sich immer vorab von einem guten Anwalt beraten, bevor man eine Webseite ins Leben ruft.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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