Sind Domains immer pfändbar?

Ein neues Gerichtsurteil macht Mut

Bis vor kurzem war es klar, dass eine Domain pfändbar ist, wenn der Besitzer seine Schulden nicht bezahlt. Nun gibt es aber vom Bundesfinanzhof ein neues Urteil und zwar vom 15.09.2020. Dieses ist noch recht jung und kann vielen Menschen Hoffnung machen.

 

Laut des Gerichtsurteils ist es nämlich so, dass nicht immer eine Domain gepfändet werden muss oder darf. Vor dem Bundesgerichtshof hat die Klägerin darauf aufmerksam gemacht, dass ein Vertragsverhältnis zwischen Provider, Vergabestelle und Domaininhaber bestehe. Bei dem Urteil ging es darum, dass das Finanzamt wegen Steuerschulden des Domaininhabers eine Pfändungsverfügung erlassen hat. Dies wieder bedeutet, dass die Ansprüche des Domaininhabers einfach gepfändet wurden. Und der BFH hat ein entscheidendes Urteil gefällt. Nämlich, dass die Pfändungsverfügung unwirksam wäre.

Interessant ist, dass nur der Wortlaut wichtig war. Denn in diesem Fall fehlte der Anspruch auf Aufrechterhaltung der Registrierung. Dieser war nicht erkennbar. Der Bundesgerichtshof entschied, dass erst einmal eine Begrenzung der Pfändung erfolgen hätte müssen.

Kann man deshalb nun aufatmen? Im Grunde nicht. Es ist schön, dass es ein Urteil gibt. Aber dieses gilt nur für den einen Fall, für den einen Domaininhaber und für diese eine Steuerverbindlichkeit. Es kommt immer auf die Forderungen und die Vorgehensweise an. In anderen Fällen könnte das Finanzamt von daher durchaus im Recht sein. In anderen Fällen wieder nicht. Fakt ist, der Bundesgerichtshof hat aufgezeigt, dass eine Pfändung einer Domain mitnichten immer erfolgen kann und darf. Und dies ist erst einmal positiv!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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