Pfändung der Domain durch das Finanzamt?

Das Finanzamt darf vollstrecken!

Seit einigen Tagen diskutieren viele Menschen über das Finanzamt. Denn man hat gehört, dass dieses auch Webdomains pfänden darf. Nun wird darüber spekuliert, ob es nur ein Gerücht ist oder ob es stimmt.

Wir möchten Ihnen als Leser mitteilen, dass es in der Tat so ist, dass ein Finanzamt auch Domains pfänden darf. Kaum zu glauben, aber so ist es und das Finanzgericht Münster hat so entschieden. Das Finanzamt darf Ansprüche aus dem Vertrag mit einer Nutzerdomain beschlagnahmen. Das Urteil Az.7 K 781/14 wird dafür sorgen, dass dies nun vielen Internetnutzern passieren wird, denn auch so gelangt das Finanzamt an geschuldetes Geld. Das Urteil kam wegen einer Klage zustande, die von einer Genossenschaft eingereicht wurde. Die Genossenschaft selbst verwaltet nicht nur Netzdomains, sondern betreibt Sie auch und dort gab es einen Shop, der mit seinen Steuern im Rückstand war und wo das Finanzamt eine Domainpfändung durchführte. Das Finanzamt wollte sich so die Ansprüche aus dem Vertrag mit der Genossenschaft und dem Shop sichern. Besser, dass Finanzamt hat sich die Ansprüche gesichert. Nun sieht es so aus, dass das Gericht entschieden hat, dass der Arbeits- und Verwaltungsaufwand der Registrierungsstellen unerheblich sei, wenn es um Pfändungen gehe. Aber die Revision vor dem Bundesfinanzhof wurde zugelassen, um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage zu klären. Dadurch dass nun also auch Seiten gepfändet werden dürfen, wird sich für das Finanzamt einiges ändern, leider aber auch im Internet. So oder so, wird dieses Thema noch lange diskutiert und manche Personen könnten auch Ängste durchleiden. Aber was erlaubt ist, wir natürlich auch genutzt und von daher wäre es besser, dass man sich gut auf Zahlungen beim Finanzamt einstellt und vielleicht auch bestimmte Zahlungsvarianten aushandelt, um eben nicht in diese Lage zu kommen. Einfach nicht zu zahlen, ist generell bei Schulden keine gute Lösung. Und auch wenn man meint, dass gerade das Finanzamt nicht mit sich reden lässt, irrt man sich auch häufig. Natürlich hat das Finanzamt alle Möglichkeiten, aber man kann sich oft auch einigen. Denn immerhin versucht das Finanzamt nur an das Geld zu gelangen, aber nicht immer auf Biegen und Brechen. Nur wer Hilfe sucht, kann eventuell auch Hilfe bekommen. Ansonsten muss man damit leben, dass die Pfändbarkeit der Onlinedomain durchaus erlaubt ist und in Zukunft auch schnell durchgeführt wird!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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