Gestohlene Domains sind nicht immer verloren

So holt man sich seine Domain wieder

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr neu, dass es Streitigkeiten wegen einer Domain gibt. Rechtsstreitigkeiten wegen einer Domain gehören schon fast zur Normalität. Aber was tun, wenn es zum Domain Grabbing kam? Wenn jemand eine Domain besitzt, um diese gewinnbringend zu verkaufen? Wenn es aber eine gestohlene Webdomain ist, die man gerne wieder in seinen Händen hätte?

 

Aufgeben muss man nicht sofort. Es gibt durchaus Fälle, in denen die Besitzer die Domain auch wiederbekommen haben. Der ehemalige Domaininhaber kann kämpfen und sich auf seine Schutzrechte berufen. Man redet hier auch von einem Löschungsanspruch oder einen Unterlassungsanspruch. Gerade bei einer rechtsmissbräuchlichen Entziehung ist das möglich. Es könnten markenrechtliche Ansprüche bestehen, wettbewerbsrechtliche oder auch namensrechtliche Ansprüche. Wenn also das Namensrecht verletzt wird, weil der Grabber den Namen unbefugt benutzt, kann man gegen ihn vorgehen.

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Anspruch hingegen, kann es sein, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt und ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Wenn der Anspruchsteller behindert wird und dies gezielt, kann er gute Chancen gegen den Grabber haben. Wenn der Domaininhaber eine Domain nur nutzt, um mit dem Domainnamen auf sich aufmerksam zu machen, weil dieser schon einen Bekanntheitsgrad hat, kann der Anspruchsteller dagegen vorgehen.

Bei einer Marke, die eingetragen ist oder ein Unternehmenskennzeichen von dem Grabber genutzt wird, ist ein markenrechtlicher Anspruch da.

Grundsätzlich sollte man zu einem Anwalt für Internetrecht gehen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Der Anwalt weiß genau, ob er gegen den Grabber vorgehen kann!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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