Geschäftsdomain ist pfändbar

Schon mehrere Fälle verhandelt und Domains wurden gepfändet

Das Finanzgericht Münster entschied schon einmal, dass Webdomains durchaus pfändbar sind. Und nun wurde versucht, bei einem Geschäftsmann eine Seite zu pfänden. Dieser hatte, auch wenn fünfstellige Steuerrückstände, enorm etwas dagegen, wie auch die Registrierungsstelle und der Streitfall wurde vor Gericht verhandelt.

Domains sind pfändbar! Das Finanzgericht Münster (AZ: 7K 781/14 AO) hat so schon einmal entschieden und darauf hat natürlich die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht hingewiesen. Somit entschied das Gericht in diesem neuen Fall, dass der Anspruch des Finanzamtes rechtens sei. Man kann durchaus eine Internetdomain pfänden, wenn ein Schuldner nicht zahlen möchte oder kann. Der Einspruch der Registrierungsstelle hat nicht geholfen, die Webadresse des Geschäftsmannes ist gepfändet worden! Das Gericht hat klar entschieden und besagt, dass der Vertrag zwischen der Registrierungsstelle und dem Schuldner zu pfändbaren Vermögenrechten zählt. Dies ist nicht das erste Urteil, wenn es um Domains geht, es ist und wird auch nicht die letzte Pfändung bleiben.

Das Gerichtsurteil zeigt nur auf, dass man noch besser agieren muss, um nicht in die gleiche Lage zu geraten. Wer seine Steuerschulden zahlt, hat nichts zu befürchten. Obwohl klar abzuwarten bleibt, ob nur bei Steuerrückständen gepfändet wird oder ob nicht demnächst schon bei anderen Schulden die Webseite von einem Gerichtsvollzieher gepfändet wird. Es kann natürlich sein, dass Gerichtsvollzieher hier eine gute Möglichkeit sehen, Ihre Gelder zu bekommen. Immerhin haben die meisten Geschäftsleute auch eine eigene Webseite.

Die Registrierungsstellen sind natürlich dabei klar Verlierer, müssen aber die Entscheidung des Gerichts akzeptieren. Absichern kann man sich nicht, denn natürlich kann jederzeit ein Nutzer von einer Topdomain auch in eine Schuldenfalle geraten und es kann zu einer Pfändung kommen. Für den Schuldner ist es auch nicht gerade nett, dass er eine Webseite hat, die einfach gepfändet wird. Aber von der Seite des Gläubigers ist es natürlich verständlich, denn das geschuldete Geld möchte man dann doch gerne erhalten.

Der Geschäftsmann hat auf jeden Fall Pech gehabt und alle anderen Menschen sollten sich davor in Acht nehmen. Natürlich muss eine Webpräsenz nicht immer zwangsläufig gepfändet werden, aber es wird nun in Zukunft wohl öfter geschehen, dass man auch nach seiner Nutzerdomain gefragt wird und dass dann doch das große Zittern beginnt. Gepfändet bringt einem eine Seite leider nichts mehr und schädigt enorm das Geschäft, aber leider kann man nicht wirklich etwas tun, wenn das Gericht so entscheidet.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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