Ein Gerichtsprozess hat Gutes hervorgebracht

Bei unerlaubter E-Mail-Werbung muss der Absender zahlen

Werbung darf seit dem neuen Datenschutzrecht nicht ohne Einwilligung des Empfängers geschehen. Die Empfänger sollen so besser geschützt werden, vor allem vor Spam! Dies ist recht gut, aber was, wenn man trotzdem Werbung bekommt, die man nicht haben wollte?

 

Ein Gericht hat entschieden und zwar das Amtsgericht Pfaffenhofen. Schon im September 2021 wurde eine Klage bearbeitet, bei dem ein Unternehmen ständig Werbung für FFP2 Masken erhielt und nicht darum gebeten hatte.

Der Kläger hatte keine Lust mehr auf weitere Mails und reichte Klage ein. Zumal es weder einen privaten noch einen geschäftlichen Kontakt zu dem Absender gab. Der Kläger hat sogar dem Absender darum gebeten, diese Mails einzustellen, was so aber nicht geschah. Somit wurde dann ein Schadenersatz gefordert und das in Höhe von 300 Euro. Und tatsächlich gab das Gericht dem Kläger Recht und der Absender muss nun zahlen. Dieses Urteil ist für viele Menschen ein wichtiger Hinweis, denn einmal ausgesprochen, könnten nun weitere Klagen folgen und viele Absender sich in Zukunft überlegen, ob sie weiter so agieren wollen. Ein wichtiges Urteil und das nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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