Der digitale Nachlass

Alle Menschen sollten den digitalen Nachlass für sich regeln

Viele Menschen regeln lange vor ihrem Ableben den Nachlass. Dies ist vorausschauend und sorgt später für ein vernünftiges Erbe. Auch im Digitalleben kann man den Nachlass regeln. Mails, Videos und Fotos können vererbt werden. Natürlich auch die elektronischen Geräte und damit auch die Daten, die sich nun einmal auf der Spielkonsole, dem Computer, dem Tablet, dem USB-Stick oder auch der Festplatte befinden. Wer über Online Konten verfügt, sollte dies auch vorab gesetzlich festlegen. Die Zugangsdaten sollten gleich im Testament festgelegt werden, damit dies für die Erben später nicht zu einem Problem wird.

Im Internet bestehen oft auch Abonnements, die nach dem Tod von den Erben gekündet werden müssen und mehr. Daher sollte der Datenzugriff auch geboten sein. Mit der Vorsorgevollmacht können die Erben auf die Daten zugreifen und entscheiden, was genau damit passieren soll. Vereinbarungen mit sozialen Netzwerken könnten auch vererbt werden, aber die Übertragung des Vertrags ist nicht immer so einfach zu übertragen. Manche Anbieter verweigern die Übertragung. Yahoo zum Beispiel löscht den Account nach einem Todesfall. GoogleMail gibt Zugangsdaten nicht heraus, gibt aber dafür die Inhalte der Mails weiter. Dies sind nur einige Bespiele dafür, wie unterschiedlich es im Internet zugehen kann.

Ein Testament ist eine große Hilfe für den digitalen Nachlass, aber die wichtigsten Daten sollte man für seine Erben besser auf einem Rechner abspeichern und nicht in einem Mailfach oder in einem sozialen Netzwerk belassen. So kann man zu seinen Lebzeiten sicher gehen, dass alle wichtigen Daten auch wirklich in die Hände gehen, die man sich gewünscht hat und nicht einfach von einem Anbieter gelöscht werden, ohne jemals an die Erben gegangen zu sein. Auch Domains lassen sich nicht unbedingt immer so einfach vererben, auch wenn man es sich noch so sehr wünscht. Auch hier gehen die Domainanbieter immer verschieden vor. Daher sollte man auch an diesen Punkt denken und zur Not die Daten anders sichern!

Wer sich helfen lassen möchte, kann natürlich auch einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufsuchen und sich bei ihm noch einmal zusätzlich beraten lassen, bevor das Testament verfasst wird.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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