Der Brexit im Internet

Wichtige Informationen für alle Domainbetreiber

Das Theater um den Brexit zieht sich nun schon lange hin. Man könnte auch von einer Neverending Story reden, die es in sich hat. Das Problem ist auch, dass es keine abschließenden Regelungen gibt und selbst das Internet vom Thema Brexit betroffen ist.

 

Der Brexit geht auch das Internet an, denn auch hier muss er vollzogen werden. Dies ist bisher immer noch vielen Menschen gar nicht bekannt. Dabei ist natürlich klar, dass Großbritannien sich nicht nur von der EU verabschieden will, sondern sich auch von den passenden .eu Domains trennen muss. Dies ist nicht nur ein finanzielles Fiasko für manche Menschen, sondern auch eine große Umstellung, mit der man sicherlich einige Zeit zu kämpfen hat. Wer sich informieren will, was den Domain Brexit anbelangt, sollte sich bei der Domainverwaltung EURid umschauen. Denn dort gibt es neue Regelungen, die auch immer aktualisiert werden. Bis jetzt soll es so sein, dass die .eu Domains wohl bis zum 1. Januar 2020 aktiv bleiben können. Bis dahin aber soll ein Nachweis erbracht werden, wo man seinen Wohn- oder Firmensitz hat. Nur Bürger der EU mit Wohnsitz in Gibraltar oder Großbritannien dürfen Ihre Domains behalten. Erfolgt kein gesonderter Nachweis des EU Sitzes, dann wird die Webdomain gelöscht. Bisher ist die Rede vom 1. November 2020. EURid nimmt ab November 2020 auf keinen Fall mehr Neuregistrierungen an, wenn die Bürger aus Großbritannien oder Gibraltar stammen. Der Brexit ist ein Thema für sich und nimmt leider immer noch zu viel Zeit in Anspruch. Aber natürlich gibt es auch Regelungen im Internet, die nun einmal beachtet werden müssen. Die Domainverwaltung EURid bemüht sich stets, alle wichtigen neuen Regelungen zu veröffentlichen und generell über den Brexit zu informieren, so dass keine Fragen mehr bei den Usern offen bleiben.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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