Black Friday- Abmahnungen werden an Konkurrenten versendet

Die Wortmarke wurde registriert und nun hagelt es Abmahnungen

In Hong Kong wurde der Begriff Black Friday registriert, geschehen beim DMA. Seitdem hagelt es nun Abmahnungen an Konkurrenten, die diesen Begriff nicht mehr verwenden sollen. Dabei beginnt ja nun bald wieder der typische Black Friday nach Thanksgiving.

Schon seit 1932 gibt es den sogenannten Black Friday, denn dadurch wird das Vorweihnachtsgeschäft eingeläutet und das nicht nur in den USA, sondern auch in anderen Ländern. Alle Leute freuen sich auf diese Tage, um endlich mal wahre Schnäppchen tätigen zu können. aber nun im Jahre 2016 wird es wohl ohne Black Friday gehen müssen. Man muss sich etwas Neues einfallen lassen, denn der Black Friday ist nun eine Wortmarke und seit Dezember 2013 geschützt. Dieses Jahr lässt sich das Unternehmen Super Union Holdings aus Hong Kong von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Hogertz LLP vertreten. Das heißt, das Unternehmen beansprucht den Black Friday ganz für sich alleine, ob nun in Dienstleistungskategorien oder aber auch Produktkategorien. Die Berliner Rechtsanwälte habe noch mehr zu tun und vertreten derzeit die Black Friday GmbH, die so auch beim Europäischen Markenamt (EUIPO) unter der Registernummer 014862312 registriert ist und dort die Bildmarke Black Friday Sale angemeldet hat. Hier läuft ein Widerspruchsverfahren, obwohl diese Rechte wohl legal von Chinesen erworben wurden.
Nun haben die Abmahnungen begonnen, wo die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie auch die Verpflichtungserklärung gefordert wird, wie natürlich auch Rechtsanwaltskosten. Der Gegenstandswert liegt bi 100.000 Euro bei der Verletzung des Markenrechts, weshalb auch die Kosten hoch ausfallen. Die Vertragsstrafe alleine beläuft sich derzeit auf 10.000 Euro.

Die Berliner Rechtsanwälte handeln sofort, was der Fall Simon Gall und sein Portal black-friday.de beweisen, welches schon seit 2012 geführt wird, also noch vor der Markenanmeldung.. Hier wurden gleich nach der Zustellung der Abmahnung, die Facebook Seite und die Twitter Seite gesperrt. Gall kommt nun mit der Gegenabmahnung, mit Einhaltung einer Frist, die nicht eingehalten wurde. Aber nicht nur Gall hat reagiert, sondern auch viele andere Händler. Sie haben sich direkt an das Patent- und Markenamt DPMA gewandt. Selbst Experten verstehen nicht, dass die Registrierung Erfolg hatte, denn immerhin sei Black Friday schon ein verankerter Begriff in der Umgangssprache.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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