Beschlagnahmung einer Domain zum Thema Popcorn Time

Norwegen sorgt für hitzige Diskussionen, da die Polizei eine Domain gesperrt hat

In Norwegen und auch schon anderen Ländern kommt es zu hitzigen Diskussionen, denn die Polizei hat eine Webdomain beschlagnahmt. Gehandelt wurde auf Aufforderung der Industrie und offline wurde eine Seite, wo das Thema Popcorn Time behandelt wurde. Die Polizei hat gehandelt, obwohl die Seite nicht die Streaminig-Software zum direkten Download anbot.

Gerade Streaming Software ist immer ein großes Thema im Internet und wie man an dem neuesten Fall sieht, auch in Norwegen. Die Polizei hat gehandelt, die Seite gesperrt und nun werden zwei Bürgerorganisationen vor Gericht prüfen lassen, ob dies korrekt war. Die Streaming Software Popcorn Time ist bekannt und zwar auf der ganzen Welt, da man da BitTorrent-Netzwerk nutzen kann und Filme, Musik, Spiele und mehr auf den Rechner streamen kann.
Gesperrt wurde die Seite Popcorn-Time.no. Hier wurde im März 2016 über die Software berichtet und zur Seite des Betreibers verlinkt. Berichtet hat Popcorn-Time.no über die verschiedensten Versionen des Tools, aber es wurden keine direkten Downloadlinks aufgeführt, sondern nur der Link zur Betreiberseite. Das öffentliche Interesse war noch nicht einmal groß, aber doch sah die Content-Industrie Handlungsbedarf und wandte sich an die Polizei und auch an die zuständige Behörde für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität. Und somit wurde natürlich auch gehandelt. Die Polizei hat sofort gehandelt und die Beschlagnahmung vorgenommen, obwohl viele Rechtsexperten ganz anderer Meinung sind. Die Diskussionen sind im Gange, denn auf der einen Seite wird gesagt, dass kein Grund bestand, die Domain zu beschlagnahmen, weil alles legal war. Aber es gibt auch Stellen, die klar aufzeigen, das sogar bei einer legalen Prozedur eine Webseite beschlagnahmt werden kann, denn die Vermutung, dass potentiell illegale Aktivitäten diskutiert werden, reiche schon dafür aus. Nun denn, die Polizei muss wissen was sie tut, auch wenn es um Internetdomains geht.

Fakt ist, derzeit gehen die Elektronic Fronter Norway (EFN) und die Norwegian Unix User Group (NUUG) mit diesem Fall vor Gericht, wo verhandelt werden muss, was geschehen soll. Es wurde in der Tat Klage gegen die Polizei erhoben, weil nur ein rangniederer Anwalt der Polizei beteiligt war, als diese Entscheidung getroffen wurde. Nun muss also ein Richter entscheiden, wie die Seite anzusehen ist, vor allem der Bericht über die Streaming Software. Wird der Richter der gleichen Meinung sein, wie die Polizei, wird man die Webseite nicht mehr sehen. Entscheidet der Richter sich jedoch für den legalen Betrieb der Nutzerdomain, wird der Domainbesitzer seine Webseite übergeben bekommen!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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