Das Urteil ist hilfreich für Startups
Gerade für ein Startup ist es wichtig, den richtigen Domainnamen zu wählen. Dieser darf nicht zu lang ausfallen und muss doch recht einprägsam für die Besucher sein. Immerhin möchte man mit seinen Dienstleistungen und/oder Produkten glänzen, was nicht funktioniert, wenn sich kein Besucher den Domainnamen merken kann.
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Veröffentlicht von: Kerstin - Montag, 31. Oktober 2016 um 08:00 Uhr
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Comodo bot eine Lücke für gültige SSL – Zertifikate
Das Internet ist nie richtig sicher, dies beweist der neue Fall von Comodo. Denn Comodo weist eine Sicherheitslücke auf, die zulässt, dass gültige SSL Zertifikate erstellt werden können und das natürlich für völlig fremde Domains.
Ein fehlerhafter Algorithmus hat dafür gesorgt dass dies möglich war. Dies ist nur ein schwacher Trost, denn gerade bei der Zertifizierungsstelle Comodo hätte dies nicht passieren sollen. Florian Heinz und Martin Kluge von der Vautron Rechenzentrum AG haben diese Lücke entdeckt und konnten ein Zertifikat für eine Webdomain bekommen.
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Veröffentlicht von: Kerstin - Freitag, 28. Oktober 2016 um 09:20 Uhr
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Mit .shop das Internet erobern
Mittlerweile sind sie allgemein verfügbar und genau deshalb, muss man darüber reden. Die neuen Internetdomainendungen sind da und mit .shop werden Sie gut durchstarten können. Man sagt, diese Endung hat ein Riesenpotenzial und dass dies stimmt, zeigten schon Amazon und Google auf.
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Millionen User sahen einfach mal nichts auf den Seiten!
Am 21.10.16 wurden die Großen gehackt und waren über Stunden nicht erreichbar. Kaum zu fassen, aber doch ist es so passiert.
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Veröffentlicht von: Kerstin - Montag, 24. Oktober 2016 um 06:26 Uhr
Kategorie: Allgemein | 0 Kommentare »
Eine interessante neue Domain für Internetuser
Vor wenigen Tagen gab Brice Trail LL als Verwalterin der Topleveldomain bekannt, dass die Webdomain .doctor eine unresticted Domain ist. Dies wurde kurz vor der Live Phase offen dargelegt und hat natürlich gewisse Vorteile für die Nutzer.
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Wer selbst einen Domainnamen registriert, erhält größere Priorität als bei anderen Seiten
Immer wieder kommt es zu Domainstreitigkeiten, die zum Teil vor Gericht ausgetragen werden müssen. Umso besser, dass der Bundesgerichtshof am 24.März 2016 ein Urteil (Az: I ZR 185/14) gefällt hat. In diesem Prozess ging es um das Namensrecht und das Gericht hat so entschieden, dass die Registrierung des bürgerlichen Namens Priorität hat, gegenüber anderen Registrationen. Vor allem dann, wenn der Domaininhaber beweisen kann, dass die Registrierung in seinem Auftrag oder mit seiner Genehmigung erfolgte.
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