Ohne DENIC-Mitgliedschaft kein Zutritt zur Genossenschaft

Die DENIC schließt bei neuer Tochtergesellschaft alle aus, die keine Mitgliedschaft haben

 

Am 26 April 2018 wurde eine Generalversammlung der DENIC abgehalten. Bei dieser ging es um die Gründung einer Tochtergesellschaft. Es handelt sich hierbei um eine 100prozentige Tochtergesellschaft, die sich demnächst um die Nicht-Mitgliedergeschäfte kümmern wird. Die Mitglieder bleiben bei der DENIC. Es wird somit eine klare Trennung geben, was wohl auch seinen Grund hat. Wer also seine Domain über einen Provider als DENIC-Mitglied registriert hat, bleibt bei der DENIC selbst. Wer bei der DENIC direkt registriert hat, wird von der Tochtergesellschaft betreut. Leicht zu merken und auch leicht umzusetzen für das Unternehmen.

Die strikte Trennung soll dazu dienen, die Genossenschaft zu stärken. Mitglieder und Nicht-Mitglieder in einem Pool werden nicht gerne gesehen. Der Genossenschaftsgedanke hat also gesiegt, aber darunter wird wohl kein Kunde der DENIC oder der Tochtergesellschaft zu leiden haben. Ganz im Gegenteil, so will sich die DENIC eG mehr auf Direct Servcie, DNS Anycast Service und Data Escrow Service konzentrieren. Die Tochtergesellschaft hingegen kümmert sich dann stärker um die Kundenbetreuung und um die Kundenbedürfnisse. Das heißt, am Ende werden alle wesentlich zufriedener sein, weil mehr Leistung erbracht wird.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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