Großes Spektakel wegen FC.de

Der 1 FC. Köln reichte Klage ein

Wieder einmal muss ein Richter urteilen, wer ein Recht auf eine gewisse Domainadresse hat. Dieses Mal geht es um die www.fc.de Internetpräsenz, die der 1. FC Köln entdeckt hat und für sich streitig macht und das vor dem Landgericht in Köln.

Die beiden Parteien streiten sich vor Gericht um diese besondere Nutzerdomain. Natürlich ist es verständlich, dass der 1.FC Köln die Nutzeradresse gerne für sich hätte, aber wird er auch Recht bekommen? Man geht mit der Begründung vor Gericht, dass FC ganz klar ein Markenteil von dem 1.FC Köln sei und man deshalb auch ein Anrecht auf diese Webpräsenz hätte. Der Inhaber der Domain sieht dies natürlich vollkommen anders. Der Richter Heinz-Georg Schwitanski steht also vor einer großen Herausforderung und führte deutlich an, dass FC nur ein Kürzel für den 1. FC Köln sei und somit natürlich auch der Verein Interesse an dieser FC-Domain habe. Es würde sich um ein berechtigtes Interesse handeln, welches der Beklagte nicht vorweisen könne. Auch konnte der Anwalt des Vereins darlegen, dass die Webdomain auch anderen Vereinen, wie zum Beispiel dem FC Bayern München angeboten wurde und diese Vereine auch schriftlich darlegten, dass die Webdomain doch eher für den 1 FC. Köln gemacht wäre und man deshalb darauf verzichten würde.
Die Verhandlung hat schon ein wenig an Zeit beansprucht und das Urteil, besser die Entscheidung, wird erst am 12. Juli 2016 verkündet. Alleine die Klageschrift ist 60 Seiten lang und es wurde vor Gericht auch ein anderer Fall als Beispiel gebracht. Es kam das BGH Urteil ins Gespräch, wo damals auch der Saarländische Rundfunk auf das Nutzungsrecht von www.sr.de geklagt hatte und gewonnen hat.

Der 1. FC Köln wollte sich außergerichtlich einigen und hatte dem Beklagen ein Angebot unterbreitet, welches die Höhe von 5.000 Euro aufwies. Der 1. FC Köln hat nun die Löschung der Seite beantragt, die derzeit nicht erreichbar ist und für keinen kommerziellen Zweck eingesetzt wird. Wenn nun der Verein gewinnt, wird der Beklagte gar kein Geld erhalten, sondern muss auch noch die Prozesskosten tragen. Ganz klar, dass man mit der angebotenen Summe, mehr Freude gehabt hätte. Bis jetzt ist der 1. FC Köln noch ganz normal unter der alten Webseite aufrufbar, aber dies könnte sich dann in wenigen Tagen schon ändern. Man wird sehen, wie der Richter entscheidet!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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