Wieder einmal Ärger wegen der ICANN Datenumsetzung

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe findet die Datenschutzgrundverordnung nicht sicher

Das Domaingeschäft muss sicher sein und genau dies ist sie nicht, wenn man sich die Datenschutzgrundverordnung der ICANN anschaue. Diese Meinung vertritt auf jeden Fall die Artikel-29-Datenschutzgruppe und dies auch öffentlich. Die ICANN solle sich noch einmal an die Überarbeitung machen, so hieß es.

 

Die Datenschutzgrundverordnung sei einfach zu vage, es müsse mehr passieren. Großes Thema ist die private Selbstverwaltung. Diese zeigt für das Domaingeschäft keinerlei Balance, wenn es um Auskunftsansprüche und Vertraulichkeit ginge. Die ICANN sieht dies natürlich anders. Die Datenschutzgruppe aber ebenso. Großen Streit verursacht derzeit der Vorschlag der IANN für das Sammeln und Weitergeben von Domaininhaber Daten. Wortgenau heißt es bei der ICANN „ legitime Zugang zu korrekten, verlässlichen und einheitlichen Daten über Domain und Inhaber“ und dies stößt sauer auf. Datenschützer verlangen hier mehr von der ICANN. Man verlangt mehr Zielgenauigkeit. Die Zugriffsechte müssen abgesichert werden, auch die Bulk-Zugriffsrechte werden bisher anderweitig abgelehnt. Die Whitelist der IP-Adressen, ist nicht sicher genug, so teile dies die Artikel-29-Gruppe mit. Große Diskussionen sind auch wegen des Umzugs der .com und .net Domains in die USA entstanden.

Wenn die ICANN nicht unterstützt wird, dann wird sie zur Not rechtlich vorgehen. So gab es der CEO Chef bekannt. Am 23. April steht noch einmal ein Treffen mit der Artikel-29-Gruppe, besser mit den Vertretern der Gruppe, in Brüssel an. Hier hofft man auf eine Einigung, bevor ein Richter hinzugezogen wird. Dass die ICANN dies durchsetzen würde, ist natürlich verständlich.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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