Neue Spielregeln für das Internettracking

Das Internet wird sich wohl verändern

Die Spielregeln im Netz sollen sich ändern, dafür sorgt wohl bald die Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinien. Die EU Kommission hat den ersten Entwurf schon vorgelegt.

Es gibt Änderungen für Piwik, Google Analytics und weitere Analysetools. Sofern damit die Messung der Besucherzahlen vorgenommen wird, sind die Tools erlaubt. Aber jede Speicherfunktion, jede Endeinrichtung oder Erhebung von Innformationen an Endnutzer sind untersagt, sofern der Nutzer dies nicht selbst vornimmt. Webtracking ist somit nur noch vom Webseitenbetreiber erlaubt. Wenn dieser einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließt, kann Google trotzdem tätig werden, denn in dem Fall wäre Google der Betreiber, wird auf jeden Fall als solcher zugeordnet. Hier ändert sich im Grunde nichts.

Anders ist es mit dem Fakt, dass Webseitenbetreiber Nutzungsprofile erstellen können, mit der Verwendung von Pseudonymen, wenn der Nutzer dem nicht widerspricht. Hier muss man sehen, ob das Tracking von Besuchern nicht auch ohne Pseudonym möglich ist und das ohne Widerspruchsmöglichkeit.

Grundsätzlich ist das Tracking zulässig, wenn der Endnutzer seine Einwilligung gegeben hat. Wer bisher anders agiert hat, muss sich umstellen. Man muss in Zukunft auch bei Cookie Bannern genauer hinschauen, was die rechtswirksame Einwilligung betrifft. Die Einwilligung kann sogar in den technischen Einstellungen einer Software gegeben sen. So eben der Browser, wo die Nutzer eine Einwilligung abgeben können. Wenn Nutzer die passenden Informationen gegeben werden, kann die Einwilligung auch damit abgegeben werden, indem man Cookies von Drittanbietern annimmt. Das Offline Tracking bekommt auch neue Regeln, wo der Endnutzer die Erhebung beenden kann oder beschränken darf.
Bis jetzt ist es so, dass der Entwurf der Verordnung noch Fragen offen lässt und noch bearbeitet wird, um mehr Klarheiten zu bieten. Daher muss man sehen, was noch passiert und dann richtig handeln. Denn immerhin kann ein Bußgeld bei falschem Vorgehen hoch ausfallen. Die Verordnung soll im Mai 2018 in Kraft treten.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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