Haben Google und YouTube auch rechtliche Pflichten?

Ja, haben sie und diese sind auch recht leicht erklärt

Google und YouTube müssen sich natürlich auch an Pflichten im Netz halten. Die rechtlichen Pflichten müssen immer bedacht werden. Daher prüfen beide Konzerne natürlich auch Ihre User.

 

Wenn ein Video gegen Urheberrechte verstößt, kann dieser Schadenersatz verlangen. In diesem Fall wendet man sich einfach an YouTube, denn nur der Konzern kann herausfinden, wer hinter den Videos steck. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat geholfen, herauszufiltern, was YouTube preisgeben muss, wenn das Urheberrecht verletzt wurde. In dem Fall vor dem Gericht ging es um eine deutsche Filmverwerterin, die Nutzungsrechte an zwei Filmen besitzt, die aber von drei Nutzern auf YouTube präsentiert wurden. Bei YouTube und Google gab man keine Auskunft über Daten, angeblich lag nichts vor. Aber selbst bei der Frage wegen der Mailadresse oder IP Adresse stellten sich die beiden Konzerne stur.

Das Landgericht hat in erster Instanz entschieden, dass die Klägerin kein Recht auf die Herausgabe der Daten hätte. Die Klägerin hat aber ein Rech auf Namen und Anschrift, beides lag aber weder Google noch YouTube vor. Das OLG hat aber komplett anders entschieden. Laut dem Oberlandesgericht ist es so, dass Anschrift und Adresse keine unterschiedliche Bedeutung haben. Somit falle auch unter Adresse die Mail-Adresse, die dann auch herausgegeben werden muss. Außerdem muss hier auch auf die geänderten Kommunikationsgewohnheiten geachtet werden. Die Richter entschieden aber auch, dass dies bei IP Adresse ganz anders ist. Zwar kommt hier auch das Wort Adresse vor, aber dies hat bei der IP eine ganz andere Bedeutung. Die IP identifiziert das Endgerät, aber nicht die Adresse jenes Ortes, wo man etwas schreibt. Die Telefonnummer ist ebenso von der Adresse getrennt, daher bekommt die Klägerin diese nicht.

Das Urteil hat dafür gesorgt, dass YouTube, Google und auch andere Anbieter in Zukunft anders handeln müssen. Sie haben die Pflicht, bei einer Urheberrechtsverletzung die Mailadresse herauszugeben. Und ebenso auch Namen und Adresse, sofern diese auch vorliegen. Wie hoch die Möglichkeiten dann sind, eine Mail für eine Personenidentifizierung zu nutzen, sei erst einmal dahingestellt. Fakt ist, das OLG hat entschieden und die Konzerne haben sich daran zu halten. Ob es denen passt oder nicht. Dies sorgt aber dafür, dass User in Zukunft auch ein wenig vorsichtiger vorgehen und nicht einfach blind etwas posten oder hochladen. Dies ist nur gut so, denn das Urheberrecht besteht nicht umsonst. Daran sollten sich schon alle Internetuser halten.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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