Können auch deutsche Firmen eine Zuerich-Domain für sich nutzen?

Gibt es dafür gewisse Richtlinien?

Die Zuerich-Domains beginnen bald mit den Einführungsphasen. Die Sunrise Phase beginnt am 30 August 2021 und geht bis zum 29. Oktober 2021. Die Limited Registration Phase hingegen beginnt am 30 September und geht ebenfalls bis zum 29 Oktober. Und dann kommt die allgemeine Verfügbarkeit, die ab dem 22 November 2021 gegeben ist. Was aber genau bedeutet dies für deutsche Firmen? Kann man sich auch um eine solche besondere und vor allem auch begehrte Domain bewerben?

 

Die gute Nachricht ist, dass man eine Zuerich-Domain für sich registrieren kann. Allerdings müssen deutsche Firmen Eine Niederlassung in Zürich vorweisen können oder dort zumindest einen Handelsregistereintrag haben. Deutsche Unternehmen müssen dann allerdings bis zur allgemeinen Verfügbarkeit warten. Denn leider ist es nun einmal so, dass die Limited Registration Phase für Anstalten des öffentlichen Rechts vorbehalten ist. Und bei der Sunrise Phase könnte man zugreifen, sofern man die eigene Marke beim Trademark Clearinghouse angemeldet hat.

Wenn man die Erwartungen nicht erfüllen kann, hat man leider keine Chance an eine Zuerich-Domain zu gelangen. So ist auf jeden Fall der jetzige Stand. Was nicht bedeutet, dass sich dies auch mit der Zeit noch ändern könnte. Zum Glück gibt es aber auch genügend andere Topleveldomains, die man für sich nutzen kann. Darunter einige tolle Domains, die für ein Unternehmen passend sind und ebenfalls in der Lage dazu sind, die Kunden anzusprechen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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