Beim europäischen Marktführer war bis jetzt immer eine Mindestgebühr von 50 EUR beim erfolgreichen Domainverkauf über die Handelsplattform fällig (einzige Ausnahme: Sie sind Mitglied im exklusiven SedoPro-Programm). Dies hat Sedo nun geändert – einzige Bedingung: die verkaufte Domain nimmt bzw. nahm am Sedo-eigenen Domain-Parking-Programm teil. Von nun an bezahlen Sie nur die bisherigen 10% Provision, jedoch ohne die Mindestgebühr in Höhe von 50 EUR. Dies wird unserer Erfahrung nach nun verstärkt Domainverkäufe im niedrigen dreistelligen Bereich anregen.
In den vergangenen Jahren haben sich die Dinge rapide geändert. Konnte man 1997 noch damit zufrieden sein, eine Internetpräsenz und einen Markeneintrag zu haben, so reicht das heute, zehn Jahre später, nicht mehr aus. Cybersquatter, Typosquatter, Parodisten (-sucks-Domains) und Mitbewerber schmarotzen an guten Marken. Da draußen herrscht ein Krieg, für den man gerüstet sein sollte. Die von Erik J. Heels, einem Anwalt und Spezialisten für Markenrecht, veröffentlichten elf Tipps im Kampf um die eigene Marke geben Anregung: Weiterlesen »
Der Domain-Markt schwächelte vor mittlerweile sieben Jahren, als die Internetblase gerade implodierte. Doch innerhalb kürzester Zeit und als erstes internetaffines Geschäft erholte sich der Handel mit Domains – und es gibt kein Halten. Weiterlesen »
Die Domain-Börse Sedo bietet nun für zahlreiche Themen RSS-Feeds an. Neben den Standard-Feeds für Nachrichten sind nun auch praktische RSS-Feeds für Domain-Auktionen und neu eingestellte Top-Domains dazugekommen. Für viele Profis aus dem Domain Business sicher eine nützliche Funktion, um nicht Domain-Auktionen, bei denen man mitbietet, zu verschlafen. Sedo bietet dabei ebenfalls die Möglichkeit, nach den entsprechenden Ländern (also z.B. USA, Frankreich oder Deutschland) zu differenzieren. Zu guter Letzt werden den Abonnenten auch Detailfunktionen, also ob z.B. der Mindestpreis bereits erreicht wurde, offeriert. Weiterlesen »
Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 26.7.2007, Az.: 7 U 55/07) beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen auch unter Gleichnamigen Prioritäten gelten. Die Entscheidung geht weiter als die bisherige Rechtsprechung, die die Ausnahme am Begriff der überragenden Bekanntheit fest macht. Laut dem OLG Stuttgart gibt es auch schwächere Kriterien. Weiterlesen »
Die Weichen für die Einführung neuer generischer Top Level Domains (gTLDs) wollte die Internet-Verwaltung ICANN anlässlich ihres Treffens in Los Angeles vergangene Woche stellen. Wer erhofft hatte, dass damit Klarheit besteht, sieht sich jedoch getäuscht. Weiterlesen »