Wieder einmal ein neuer Streit wegen einer Domain

Der Ärger dreht sich um Junkershausen.de

Die Hollstädter Bürger wollen keinen Kompromiss und somit gibt es sehr viel Ärger!

Domains sind nicht immer nur schön, manchmal bringen Sie auch viel Stress mit sich. Die Gemüter erhitzen sich oft, weil jemand eine neue Webdomain ins Leben rufen möchte und anderen Leuten dieses nicht gefällt. So ist es derzeit auch mit Junkershausen.de. Es gibt extra dafür nun eine Verhandlung am Amtsgericht Bad Neustadt. Dies ist schon etwas traurig, geht es doch nur um eine Netzadresse. Aber Junkershausen.de besteht schon seit dem Jahre 2002 und wurde von einem einzelnen Bürger zum Leben erweckt. Und jetzt nach so vielen Jahren will die Gemeinde Hollstadt durch eine Klage die Internetdomainseite für sich selbst. Dies mag etwas frech sein, aber möglich ist in der heutigen Zeit alles. Der Anwalt der Gemeinde Hollstadt muss sich auf jeden Fall sehr sicher sein, den Prozess zu gewinnen. Er legte dar, dass die Junkershausen.de Internetadresse für die Gemeinde Hollstadt zu sichern sei. Es würde im Interesse der Gemeinde liegen, diese Domainadresse zu erhalten. Angeblich soll auch ein querulatorisches Wirken zu erkennen sein.

Die Akten liegen der Vorsitzenden Richterin vor und es kommt tatsächlich zu einer richterlichen Entscheidung, aber nicht mehr dieses Jahr. Die Schreiben, die den Akten beilagen, machten auf die Richterin den Eindruck, dass es nicht einfach nur um eine Netzdomain gehe. Aber es geht nun um die rechtliche Situation und die Richterin gab schon bekannt, dass nach vielen Gerichtsurteilen eine Stadt/Gemeinde durchaus das Recht an einem Stadtteilnamen für eine Webseite habe. Es gäbe eigentlich nur eine Ausnahme und das wäre die, wenn der Betreiber der Domainseite den gleichen Namen tragen würde. Um es zu verdeutlichen, heißt der Betreiber also Junkershausen, hat er auch ein Recht auf die Seite.

Schön ist eigentlich, dass sich die Gemeinde Hollstadt Mühe gibt, dem Betreiber entgegen zu kommen. Sie möchte die Internetseite des Betreibers als Subdomain weiterbetreiben. Dies wäre eine Vergleichsmöglichkeit, damit die Gemeinde die Rechte erhält und doch auch ein Link zur Internetseite des eigentlichen Betreibers führt. Aber der Betreiber, inzwischen schon zum Beklagten geworden, ist mit dem Vergleich nicht einverstanden. Ihn hat es nicht interessiert, ob die Richterin dies absolut akzeptabel fand, er lehnte ab. Somit ist es eindeutig, dass es zu keinem Vergleich kommen wird. Die Gemeinde will Junkershausen.de und der Domainbetreiber will die Webpräsenz nicht mehr hergeben.

Somit wird man jetzt bis zum 15. Januar warten müssen und es kommt die Domainklage vor Gericht mit einer passenden Entscheidung. Man dürfte meinen, dass der Betreiber die Verhandlung wohl verlieren dürfte. Aber man muss doch abwarten, auch das Gericht könnte ja auf der Seite des Einzelnen sein!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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